Robert: Darf ich arbeiten?

Hi!

Ich habe folgende Frage, bzw. folgendes Problem:
z.Z. mache ich eine Ausbildung und inzwischen im  2. Jahr. Jetzt hat sich mein ehem. Arbeitgeber (ich hab dorf ein Praktikum gemacht) gemeldet, ob ich ihnen nicht etwas unter die Arme greifen kann. Natürlich nach Stunden bezahlt. Die Sache würde sich auch nur auf die Wochenenden beschränken und wäre kein festes Arbeitsverhältnis, aber ist das erlaubt? Oder muss ich davor bei meinem jetzigen Arbeitgeben eine "Genehmigung" einholen?

Danke & Grüße

Robert

  1. Hi!

    Sers,

    Ich habe folgende Frage, bzw. folgendes Problem:
    z.Z. mache ich eine Ausbildung und inzwischen im  2. Jahr. Jetzt hat sich mein ehem. Arbeitgeber (ich hab dorf ein Praktikum gemacht) gemeldet, ob ich ihnen nicht etwas unter die Arme greifen kann. Natürlich nach Stunden bezahlt. Die Sache würde sich auch nur auf die Wochenenden beschränken und wäre kein festes Arbeitsverhältnis, aber ist das erlaubt? Oder muss ich davor bei meinem jetzigen Arbeitgeben eine "Genehmigung" einholen?

    Danke & Grüße

    Robert

    Kleiner Tipp:
    1. Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag holen
    2. Blatt umdrehen
    3. Lesen

    rH

    1. Danke für den Tip, aber ganz bescheuert bin ich auch nicht!
      Ich hab schon gelesen das weitere Beschäftigungen verboten sind. Also sogar Zeitungen austragen (als vielleicht schlechtes Bsp.)? Ich will doch bloß ne Rechnung stellen. Soll das denn jetzt generell verboten sein?

      Hi!
      Sers,

      Ich habe folgende Frage, bzw. folgendes Problem:
      z.Z. mache ich eine Ausbildung und inzwischen im  2. Jahr. Jetzt hat sich mein ehem. Arbeitgeber (ich hab dorf ein Praktikum gemacht) gemeldet, ob ich ihnen nicht etwas unter die Arme greifen kann. Natürlich nach Stunden bezahlt. Die Sache würde sich auch nur auf die Wochenenden beschränken und wäre kein festes Arbeitsverhältnis, aber ist das erlaubt? Oder muss ich davor bei meinem jetzigen Arbeitgeben eine "Genehmigung" einholen?

      Danke & Grüße

      Robert

      Kleiner Tipp:

      1. Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag holen
      2. Blatt umdrehen
      3. Lesen

      rH

      1. Sers,

        noch ein Tipp von mir:
        Da du in einem Ausbildungsverhältnis bist wende dich an die IHK (Industrie- und Handelskammer) und lass dich beraten!!!
        und nochmal ein Tipp:
        Anwalt und Steuerberater aufsuchen, damit kannst du nichts falsch machen!

        rH

        1. Hi,

          KEINE RECHTSBERATUNG, sondern nur die übermittlung von Erfahrungswerten...

          Die generelle Untersagung einer Nebenbeschäftigung im Arbeitsvertrag ist grundsätzlich erlaubt und unüblich. Sie ist jedoch an die Bedingung einer separaten Abgeltung (das muss angemessen sein) gebunden.

          Die spezielle Untersagung von Nebentätigkeiten im Arbeitsvertrag ist grundsätzlich erlaubt und durchaus üblich.
          Außerdem:

          • Nebentätigkeiten dürfen nicht im Wettbewerb zu arbeitsvertraglich geregelten Leistung stehen.
          • Sie dürfen keinen Nachteil für den Arbeitgeber bedeuten (Bsp: Arbeit als qualifizierte Laborkraft im Genlabor. Nebentätigkeit als Prostituierte(r). Das Risiko der Seuchenverschleppung ist dem Arbeitgeber nicht zumutbar)
          • Sie dürfen keine Verschlechterung der abzuliefernden Arbeitsleistung begründen.

          Jede Nebentätigkeit ist meldpflichtig. Unterlässt man dies, ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung und wenn Wettbewerb oder Schaden vorliegt zu Schadenersatzansprüchen.

          Das generelle Verbot von Nebentätigkeiten ohne Vorliegen der vorbenannten Gründe ist sittenwidrig und damit rechtsunwirksam. Dies entbindet jedoch nicht von der Meldepflicht.

          Hilft Sir das weiter?

          Ich würde so vorgehen:
          Abschätzen, ob Du in der Branche ausgebildet wirst, in der Du nebenarbeiten willst. -> iif(AusB==NBB;sein lassen;weiterlesen)

          Mitteilung schreiben und nachweisbar abgeben. Man kann auch freundlich um "Genehmigung" bitten.

          Wird widersprochen oder versagt, freundlich darauf hinweisen, dass das "aber eigentlich" unstatthaft ist und man doch "nur ein paar Euro extra braucht, für die man auch gerne was tun will...".

          Wenn gemotzt wird, Betriebsrat, Gewerkschaft, Schlichtungsstelle der IHK/HWK, etc. um Rat bitten.

          Nur eines nicht tun: sich hinstellen und brüllen, ich hab doch Recht, ich hab doch Recht, ...

          Dann kanst Du auch gleich gehen.

          Grüße

          Tom

      2. Diese Klausel steht in fast allen Arbeitsverträgen und sie ist auch bindend. Der Grund: Dein Arbeitgeber will, dass Du dich in Deiner Freizeit erholst und das sicher nicht ganz uneigenützig. Außerdem will er vermeiden, dass Du wohlmöglich für die Konkurrenz arbeitest. Also hilft nur fragen (und gut begründen: Du brauchst die Kohle dringend!!)!
        Und wenn sie Nein sagen, dann gibts nur noch illegale Möglichkeiten. Aber so etwas machen wir ja nicht!

        Danke für den Tip, aber ganz bescheuert bin ich auch nicht!
        Ich hab schon gelesen das weitere Beschäftigungen verboten sind. Also sogar Zeitungen austragen (als vielleicht schlechtes Bsp.)? Ich will doch bloß ne Rechnung stellen. Soll das denn jetzt generell verboten sein?

        Hi!
        Sers,

        Ich habe folgende Frage, bzw. folgendes Problem:
        z.Z. mache ich eine Ausbildung und inzwischen im  2. Jahr. Jetzt hat sich mein ehem. Arbeitgeber (ich hab dorf ein Praktikum gemacht) gemeldet, ob ich ihnen nicht etwas unter die Arme greifen kann. Natürlich nach Stunden bezahlt. Die Sache würde sich auch nur auf die Wochenenden beschränken und wäre kein festes Arbeitsverhältnis, aber ist das erlaubt? Oder muss ich davor bei meinem jetzigen Arbeitgeben eine "Genehmigung" einholen?

        Danke & Grüße

        Robert

        Kleiner Tipp:

        1. Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag holen
        2. Blatt umdrehen
        3. Lesen

        rH