Thomas Schmieder: Darf ich arbeiten?

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Hi,

KEINE RECHTSBERATUNG, sondern nur die übermittlung von Erfahrungswerten...

Die generelle Untersagung einer Nebenbeschäftigung im Arbeitsvertrag ist grundsätzlich erlaubt und unüblich. Sie ist jedoch an die Bedingung einer separaten Abgeltung (das muss angemessen sein) gebunden.

Die spezielle Untersagung von Nebentätigkeiten im Arbeitsvertrag ist grundsätzlich erlaubt und durchaus üblich.
Außerdem:

  • Nebentätigkeiten dürfen nicht im Wettbewerb zu arbeitsvertraglich geregelten Leistung stehen.
  • Sie dürfen keinen Nachteil für den Arbeitgeber bedeuten (Bsp: Arbeit als qualifizierte Laborkraft im Genlabor. Nebentätigkeit als Prostituierte(r). Das Risiko der Seuchenverschleppung ist dem Arbeitgeber nicht zumutbar)
  • Sie dürfen keine Verschlechterung der abzuliefernden Arbeitsleistung begründen.

Jede Nebentätigkeit ist meldpflichtig. Unterlässt man dies, ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung und wenn Wettbewerb oder Schaden vorliegt zu Schadenersatzansprüchen.

Das generelle Verbot von Nebentätigkeiten ohne Vorliegen der vorbenannten Gründe ist sittenwidrig und damit rechtsunwirksam. Dies entbindet jedoch nicht von der Meldepflicht.

Hilft Sir das weiter?

Ich würde so vorgehen:
Abschätzen, ob Du in der Branche ausgebildet wirst, in der Du nebenarbeiten willst. -> iif(AusB==NBB;sein lassen;weiterlesen)

Mitteilung schreiben und nachweisbar abgeben. Man kann auch freundlich um "Genehmigung" bitten.

Wird widersprochen oder versagt, freundlich darauf hinweisen, dass das "aber eigentlich" unstatthaft ist und man doch "nur ein paar Euro extra braucht, für die man auch gerne was tun will...".

Wenn gemotzt wird, Betriebsrat, Gewerkschaft, Schlichtungsstelle der IHK/HWK, etc. um Rat bitten.

Nur eines nicht tun: sich hinstellen und brüllen, ich hab doch Recht, ich hab doch Recht, ...

Dann kanst Du auch gleich gehen.

Grüße

Tom