Hallo,
Interessant, wie definiert sich die Berühmtheit einer Marke?
Die wird in Prozessen mit Marktforschungsgutachten (Kosten min. 15.000,-) nachgewiesen.
Also, wer am meisten zahlt ist der Berühmteste, oder wie? Und die Fa. MS hat das wirkich bezahlt, damit man sie "zu Recht" als "bekannter als Linux" bezeichnen kann?
Ich hatte immer gedacht, in einem Rechtsstaat wird jeder (seriöse) Gutachter objektiv wahre Dinge für die Richter verständlich darlegen und im übrigen schweigen. Und das unabhängig vom Honorar und wer es zahlt. Aber aus Sicht eines Rechtsanwalts macht ein Gutachter wohl etwas ganz anderes, sonst würde ja niemand auf den Gedanken kommen, einen "Gegengutachter" oder gar eine "Obergutachter" zu verlangen...
Gruß
Hans