Nun, ich bin auch kein Jurist, aber grob mal:
im Grunde ist das ja wie ein Vertrag, was Ihr da macht. Und da sollte drinstehen,
- was Du lieferst. Grob sollte langen, ist ja kein Pflichtenheft, ausserdem ist ja vieles schon klar, weil man da gewisse übliche Eigenschafte vorraussetzen kann. Wenn also Dein Projekt danach tolle Klänge von sich gibt, aber nichts verkauft, dann fehlen da ein paar zu erwartende Eigenschaften
- bis wann Du lieferst
- was es kostet
- wie lange Du Fehler und Mängel behebst (sprich wie lange der Typ Zeit hat, sie zu finden), das nennt sich dann Abnahme, kann von 2 Minuten bis ein paar Monate dauern
- und dann vielleicht noch was um Dich selbst abzusichern: z.b. eine Klausel gegen unbeabsichtigte Fehler, die zu spaet (s.o.) entdeckt werden ...
Fuer fahrlaessige (boeser Bug) oder vorsaetzliche (Virus) Fehler bist Du eh dran.
Wenn Du mit dem Typ nicht befreundet bist, ist der Tipp mit dem Anwalt vielleicht garnicht schlecht...
Eddie