Hallo Alex,
ich habe mir gerade mal wieder auf einer Homepage das Disclaimer angeschat, ein schöner 1,5 Seiten langer Text, da war aber auch ein Link zu dem Urteil drinnen auf das sich das Disclaimer bezieht.
Achja, der gute alte[tm] LG-Hamburg-Disclaimer...
In dem Urteil steht aber doch, soweit ich das verstehe, dass es nichts bringt, wenn man sich distanziert, weil sich der beklagte ja auch vom Link distanziert hat und trozdem verurteilt wurde?
Ja. Deswegen sind Disclaimer, die sich gerade auf dieses Urteil stützen, besonders idiotisch. (im Archiv gibt es eine ganze Menge dazu, vor allem auch Links -> http://selfsuche.teamone.de/, die Stichworte 'Hamburg', 'LG', 'Landgericht' und 'Disclaimer' dürften Dich weiterbringen)
Aber wie ist das dann bei Foren oder Gästebüchern wo die User Links eintragen könne kann man sich da erfolgreich distanzieren wenn man alle passr Tage mal checkt ob nichts falsches drinnensteht??
Das brauchst Du nicht mal. Wenn Du keine Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt hast, den ein anderer auf Deiner Webseite hinterlassen hat, dann kannst Du (meines Wissens) gar nicht belangt werden. Sobald Du jedoch von diesem rechtswidrigen Inhalt erfährst (durch Nachschauen, Email), dann _musst_ Du ihn entfernen. Ich würde an Deiner Stelle jedoch regelmäßig kontrollieren, dann kann man Dir auch nichts nachsagen. (auch wenn das *meines* Wissens nicht Deine Pflicht ist)
Viele Grüße,
Christian
(Rechtslaie)