Günter Frhr.v.Gravenreuth : Navigator 2.0 bzw. Explorer 3.0

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de

  1. Wann kam der Navigator 2.0 bzw. der Explorer 3.0 heraus.

    Ich habe einen Fall, wo jemand aktuell mit dem "noframe"-Tag tricks, d.h. Texte über die Suchmaschinen indizieren läßt, welche dann bewußt nicht mit den aktuellen Browsern zu lesen sind.

    Sachverhalt:
    Ein Händler hat folgende Homepage:

    1)Frame 1 mit normalem Content

    1. Frame 2 beginnend mit "<noframes>" und dem Text:
      "Ich bin keine autorisierter Fachhändler von ..... (und folgen die Namen aller Hersteller dieser Branche)"
      "</noframes"

    Wobei er noch eine Rankingoptimierung hat.

    Wenn man als einen beliebigen Hersteller dieser Branche such wird immer auch dieser Händler von den Suchmaschinen angeboten und  sein harmlose Frame 1 gezeigt.

    Ab dem Navigator 2.0 bzw. dem Explorer 3.0 konnten Browser Frames anzeigen. Der Tag noframes diente damals dazu unter älteren Browsern den gesamten Text sichtbar zu machen. Neuere Browser "ignorieren" den Tag, d.h. sie zeigen den nachfolgenden Content nicht an.

    In rechtlicher Hinsicht ähnlich also wie:

    LG Mannheim "ARWIS" (Az: 7 O 291/97); MMR 1998, 217; CR 1998, 306
    Der Inhaber einer Homepage haftet dafür, dass Suchmaschinen, das für den Anwender nicht sichtbare Suchwort "ARWIS" finden und in Markenrecht verletzender Weise auf die Seite verweisen.
    Urteil vom 01. August 1997

    OLG Köln "Untersagte Domain als Suchmaschineneintrag" (Az.: 6 W 25/01)
    Ist einem Schuldner die Verwendung einer von Ihm neu eingereichten Domain untersagt, kann ihm dies nicht als schuldhafte Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot angelastet werden, wenn später noch über die Suchmaschine   auf die verbotene Domain auf Ihn verwiesen wird, weil der Schuldner keine Möglichkeit hat die Datenbanken der Betreiber der Suchmaschine zu beeinflussen.
    Beschluss vom 13.06.2001

    LG Frankfurt "diaprog" (Az.: 3/11 O 98/99); CR 2000,462; NJW-CoR 2000,368 nur LS
    Selbst wenn der streitige Begriff auf der gefundenen Seite oder in den Meta-Tags im Quellcode über-haupt nicht erscheint, stellt das Auffinden einer Seite durch das Eingeben eines markenrechtlich
    geschützten Begriffes als Suchwort bei einer Suchmaschine eine Markenverletzung dar.
    Urteil vom 14. Dezember 1999
    Volltext unter: http://normative.zusammenhaenge.at/faelle/lg-frankfurt-marke.html#urteil

    OLG München "fachhaendler.de" (Az. 6 U 4123/99); jurPC Web-Dok. 150/2000; MMR 2000,546; NJW-CoR 2000,369 nur LS
    Eine verbotene Markenbenutzung kann auch dann vorliegen, wenn eine geschützte Marke im unsicht-baren Teil einer Homepage, als sogenannter Metatag, verwendet wird. Die Verwechslungsgefahr wird hierbei dadurch erhöht, dass bei einer Suchabfrage ungeachtet der äusseren Gestaltung, alle Angebote zusammenlaufen.
    Urteil vom 06.04.2000

    LG Frankfurt a.M. "Haftung für Meta-Tags" I (Az.: 206 O 679/00)
    Wenn man in die Suchmaschine ACOON "Gravenreuth" eingab, wurden 204 Internetseiten gefunden - 164 davon von dem Verein "Freedom for Links e.V." (FFL).
    Hierbei waren nur wenige Seiten, die einen Bezug zu Herrn von Gravenreuth hatten, die meisten wa-ren allgemeine Seiten wie z.B. über die Vereinsmitgleider, eine Seite mit einem Bericht über den
    Bundespräsidenten a.D. Dr. Roman Herzog etc. Dieser Verein (FFL) hatte als Keywords "von Graven-reuth" systematisch im HTML-Code hinterlegt, wohl in der Absicht so User gezielt auf alle seine Seiten zu lenken. Dies wurde vom LG Frankfurt per einstweiliger Verfügung untersagt.

    LG Hamburg "Haftung für Meta-Tags" II (Az.: 406 o 16/01) ITRB 2002,77
    Bei Eingabe des Namens Steinhoefel in diverse Suchmaschinen, wurden zahlreiche Internetseiten gefunden, darunter einige des  Vereins "Freedom for Links e.V." (FFL).
    Dabei waren nur wenige Seiten, die einen Bezug zu Herrn Steinhöfel hatten, die meisten waren allge-meine Seiten zu dem Verein.
    Dieser Verein (FFL) hatte als Keywords "steinhoefel" systematisch im HTML-Code hinterlegt, wahr-scheinlich in der Absicht, die Bekanntheit des Herrn Steinhöfel dazu zu benutzen, um so User gezielt auf alle seine Seiten zu lenken.
    Der Verein wurde zur Unterlassung und zum Ersatz des Schadens verurteilt.
    Urteil vom 06.06.2001

    LG Düsseldorf "Meta-Tag Keywords"  (Az.: 12 O 48/02)
    Die Verwendung von bestimmten Schlüsselbegriffen ("keywords") in Meta-Tags, die keinen sachlichen Bezug zu der entsprechenden Internet-Seite aufweisen, verstößt gegen §§ 1, 3 UWG.
    Urteil vom 27. 3. 2002

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
    http://www.gravenreuth.de

    1. Hallo Günter, lange nicht gelesen ;-))

      Das steht in meinem nn2.02:
      Netscape Navigator (TM)                                               Version 2.02 [de]
      Copyright © 1994-1996 Netscape Communications Corporation, Alle Rechte vorbehalten.

      tschps, jürgen

      1. Hallo Günter, lange nicht gelesen ;-))

        Das steht in meinem nn2.02:
        Netscape Navigator (TM)                                               Version 2.02 [de]
        Copyright © 1994-1996 Netscape Communications Corporation, Alle Rechte vorbehalten.

        Danke!!!

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr.v.Gravenreuth
        Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
        http://www.gravenreuth.de

    2. Hi Günter,

      Wann kam der Navigator 2.0 bzw. der Explorer 3.0 heraus.

      http://www.google.at/search?q="netscape+navigator"+history

      -> http://www.blooberry.com/indexdot/history/netscape.htm

      "Ich bin keine autorisierter Fachhändler von ..... (und folgen die Namen aller Hersteller dieser Branche)"

      Das ist ein netter Trick, durchaus. Wobei die Sachlage IMHO eindeutig ist. Aber Gerichte folgen ja nicht immer der Logik, gelle ;-p

      Wobei er noch eine Rankingoptimierung hat.

      Definiere "Rankingoptimierung".

      Grüße,
       Roland

      1. Hi Günter,

        Wobei er noch eine Rankingoptimierung hat.

        Definiere "Rankingoptimierung".

        Es ist Hochsommer und da soll ich(!) auf ein Glatteis gehen ;-)

        Ein(!) Beispiel:
        Man nehme 1000 "Schrottdomains", d.h. Domains deren Namen auch durch einen Zufallsgenerator erzeugt sein kann. Man fülle diese Seiten z.B. mit allen Wörtern aus dem DUDEN, hinterlege diese auch als Keywords und melde diese Seiten bei den Suchmaschinen an. Dann verlinke man diese 1000 Domains mit der zu opitmierenden Seite.

        Folge:
        Die Suchmaschinen finden fast alle Suchwörter (= "DUDEN"). Auf die optimierte Seite weisen viele Linksd, sie ist also "wichtig".

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr.v.Gravenreuth
        Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
        http://www.gravenreuth.de

        1. Hi Günter,

          Definiere "Rankingoptimierung".

          Es ist Hochsommer und da soll ich(!) auf ein Glatteis gehen ;-)

          stets zu Diensten, mein Lieber ;-)

          Man nehme 1000 "Schrottdomains", d.h. Domains deren Namen auch durch einen Zufallsgenerator erzeugt sein kann. Man fülle diese Seiten z.B. mit allen Wörtern aus dem DUDEN, hinterlege diese auch als Keywords und melde diese Seiten bei den Suchmaschinen an. Dann verlinke man diese 1000 Domains mit der zu opitmierenden Seite.

          Folge: Die Suchmaschinen finden fast alle Suchwörter (= "DUDEN"). Auf die optimierte Seite weisen viele Linksd, sie ist also "wichtig".

          Aha, danke. Diese Domains bei allen relevanten Suchmaschinen "anzuzünden" dürfte wesentlich effektiver sein als der Instanzenweg -- nur leider nicht so gewinnbringend *g*

          Kommt es denn tatsächlich darauf an, welcher Anteil an Browsern dieses Spamming tatsächlich anzeigt? Diese Argumentation steht auf tönernen Füßen, da dermaßen alte Browser einen verschwindend geringen Anteil haben, der (hoffentlich) weiterhin rapide fällt. Es geht IMHO viel mehr um das Prinzip des Spammings und dessen Auswirkungen an sich. Kann man den Hebel nicht dort ansetzen?

          Grüße,
           Roland

          1. Kommt es denn tatsächlich darauf an, welcher Anteil an Browsern dieses Spamming tatsächlich anzeigt? Diese Argumentation steht auf tönernen Füßen, da dermaßen alte Browser einen verschwindend geringen Anteil haben, der (hoffentlich) weiterhin rapide fällt. Es geht IMHO viel mehr um das Prinzip des Spammings und dessen Auswirkungen an sich. Kann man den Hebel nicht dort ansetzen?

            Content != Spamming
            Content = passiv.

            Angenommen ein Gebrauchtwagenhändler der "preiswerten" Klasse würde (verkürzt) schrieben:

            <noframes>
            <body>
            Ich bin kein Vertragshändler von Porsche, Mercedes, Ferarri, .... (er folgt die ganze Branche)
            </body>
            <noframes>

            Wenn man einen Ferarri sucht, dann liefert Google auch diesen Gebrauchtwagenhändler der "preiswerten" Klasse. Das ist wettbewerbs- (und möglichweise auch markenrechtlich) nicht in Ordnung.

            Mit freundlichen Grüßen

            Günter Frhr.v.Gravenreuth
            Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
            http://www.gravenreuth.de

            1. Hi Günter,

              Content != Spamming
              Content = passiv.

              Nein, nicht, was Suchmaschinen betrifft. Dieser indizieren "Content" und den Index zu manipulieren, ist Spamming mit Content. Mir ist übrigens kein Fall bekannt, indem jemand den PageRank seiner Site positiv beeinflusst hat, indem er die Mitarbeiter einer Suchmaschine mit Emails bombardiert hat ;-)

              [...] Wenn man einen Ferarri sucht, dann liefert Google auch diesen Gebrauchtwagenhändler der "preiswerten" Klasse. Das ist wettbewerbs- (und möglichweise auch markenrechtlich) nicht in Ordnung.

              Das ist mir schon klar, ich bezweifle nur, dass der Marktanteil von Browser XY der Argumentation vor Gericht förderlich sein kann. Schließlich vertrittst du keinen Nutzer eines solchen Browsers, sondern die Konkurrenz des Spammers, die unter den Auswirkungen der Manipulation auf die Suchergebnisse zu leiden hat. Außerdem gibt es ja zahlreiche rechtsgültige Urteile, die Keyword-Spamming (Meta-Tags) betreffen. Dieser Fall scheint mir ähnlich gelagert.

              Grüße,
               Roland

              1. Moin!

                , sondern die Konkurrenz des Spammers, die unter den Auswirkungen der Manipulation auf die Suchergebnisse zu leiden hat. Außerdem gibt es ja zahlreiche rechtsgültige Urteile, die Keyword-Spamming (Meta-Tags) betreffen. Dieser Fall scheint mir ähnlich gelagert.

                Aber soweit ich weiß, kann man denen bisher _ausschließlich_ marken- bzw.
                wettbewerbsrechtlich zu Leibe rücken!
                Und das erfordert IMHO genau diese Argumentation, alle anderen Argumente könnten höchstens
                "die Allgemeinheit" oder "das Vertrauen in Suchmaschinenergebnisse" schützen.
                Wenn man damit aber einmal anfängt in solchen Zusammenhängen (nur mal ein paar Schritte weiter denken *schüttel*), stößt man schnell an Grenzen, wenn man nur _über_ Markeninhaber
                publizieren möchte!

                Gruß

                Der Hans

                1. Hi Hans,

                  Aber soweit ich weiß, kann man denen bisher _ausschließlich_ marken- bzw.
                  wettbewerbsrechtlich zu Leibe rücken!

                  Suchmaschinenbetreiber wie Google sind für Hinweise, solche Leute auf ihre Schwarze Liste zu setzen, durchaus zugänglich. Dann geht der Versuch gerechterweise nach hinten los ... und da der Anmelder der Domains feststellbar ist, könnten sich plötzlich seine sämtlichen Domains auf besagter Liste wiederfinden ...

                  Viele Grüße
                        Michael

                  --
                  T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
                  V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
                  (sh:| fo:} ch:] rl:( br:^ n4:( ie:% mo:) va:| de:/ zu:| fl:( ss:) ls:~ js:|)
                   => http://www.peter.in-berlin.de/projekte/selfcode/?code=sh%3A|+fo%3A}+ch%3A]+rl%3A(+br%3A^+n4%3A(+ie%3A%25+mo%3A)+va%3A|+de%3A%2F+zu%3A|+fl%3A(+ss%3A)+ls%3A~+js%3A|
                  Auch diese Signatur wird an korrekt konfigurierte Browser gzip-komprimiert übertragen.
        2. Hallo,

          Folge:
          Die Suchmaschinen finden fast alle Suchwörter (= "DUDEN"). Auf die optimierte Seite weisen viele Linksd, sie ist also "wichtig".

          Ich frage mich gerade, ob die Unfaehigkeit einer Suchmaschine, offensichtlichen inhaltlichen Unsinn einer Seite zu erkennen, dem Ersteller der Seite anzulasten ist. Zumal nicht alle Suchmaschinen die Anzahl der Links ueberhaupt beruecksichtigen.

          Gruss
          Thomas

          1. Hi,

            Ich frage mich gerade, ob die Unfaehigkeit einer Suchmaschine, offensichtlichen inhaltlichen Unsinn einer Seite zu erkennen, dem Ersteller der Seite anzulasten ist.

            diese für den Benutzer der Suchmaschine nicht erkennbare Unzulänglichkeit auszunutzen ist es u.U. schon.

            Cheatah

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    3. Hi,

      Wann kam der Navigator 2.0 bzw. der Explorer 3.0 heraus.

      zu Zeiten, als man "WWW" noch ohne "H", "T", "T" und "P" schrub. IIRC war Netscape 2 im Bereich anno 94/95 schon nicht mehr der aktuellste; und der IE war in diesen Versionen eh nie relevant.

      Ich habe einen Fall, wo jemand aktuell mit dem "noframe"-Tag tricks, d.h. Texte über die Suchmaschinen indizieren läßt, welche dann bewußt nicht mit den aktuellen Browsern zu lesen sind.

      In heutigen Zeiten dürfte der reelle Nutzungsanteil an Browsern, die diesen Hinweis (zumindest in ihrer Standardkonfiguration) anzeigen, gerundet bei 0% liegen.

      1. Frame 2 beginnend mit "<noframes>" und dem Text:

      <noframes> gehört ohnehin ins Frameset, nicht in einen Frame.

      Wenn man als einen beliebigen Hersteller dieser Branche such wird immer auch dieser Händler von den Suchmaschinen angeboten und  sein harmlose Frame 1 gezeigt.

      Ja. Er nutzt Qualitätslücken gängiger Suchmaschinen aus.

      Ab dem Navigator 2.0 bzw. dem Explorer 3.0 konnten Browser Frames anzeigen. Der Tag noframes diente damals dazu unter älteren Browsern den gesamten Text sichtbar zu machen. Neuere Browser "ignorieren" den Tag, d.h. sie zeigen den nachfolgenden Content nicht an.

      Technischer gesprochen: Ein Client, der auf einen Tag stößt, den er nicht kennt, ignoriert den Tag und stellt nur den Inhalt dar. Im Aufschwung von XML & Co. ist es abzusehen, dass <noframes> innerhalb eines nicht-Framesets als unbekannt gilt - möglicherweise fällt der Delinquent dann wieder rein, was aber am Verhalten aktueller Browser nichts ändert.

      In rechtlicher Hinsicht ähnlich also wie:

      Warum ist das Alter des ersten (verbreiteten) frametauglichen Browsers eigentlich relevant? Die umgekehrte Argumentation: lynx stellt in der aktuellsten Version (vom letzten Jahr, IIRC) Frames immer noch nicht als solche dar, bei Opera lässt sich das sogar konfigurieren. Ich weiß allerdings nicht, wie diese Browser dann auf <noframes> innerhalb eines nicht-Framesets reagieren.

      Cheatah

      --
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      1. Warum ist das Alter des ersten (verbreiteten) frametauglichen Browsers eigentlich relevant? Die umgekehrte Argumentation: lynx stellt in der aktuellsten Version (vom letzten Jahr, IIRC) Frames immer noch nicht als solche dar, bei Opera lässt sich das sogar konfigurieren. Ich weiß allerdings nicht, wie diese Browser dann auf <noframes> innerhalb eines nicht-Framesets reagieren.

        Weil ich damit beweisen kann, dass mit den seit X-Jahren auf dem Markt befindlichen Browser mit dem höchsten Marktanteilen (soll keine Spitze gegen OS sein!) dieser Content nicht zu sehen ist, er ihn also bewußt "unsichtbar" mar und nur die Vorteile der Suchmaschinen nutzt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr.v.Gravenreuth
        Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
        http://www.gravenreuth.de

        1. Hi,

          Weil ich damit beweisen kann, dass mit den seit X-Jahren auf dem Markt befindlichen Browser mit dem höchsten Marktanteilen (soll keine Spitze gegen OS sein!) dieser Content nicht zu sehen ist, er ihn also bewußt "unsichtbar" mar und nur die Vorteile der Suchmaschinen nutzt.

          das dachte ich mir schon fast; leider hast Du nicht beachtet, dass sich der Browser dann auch erst mal verbreiten muss, bis er beachtenswert ist. Seit wann ist die betroffene Domain reserviert (whois-Abfrage)?

          Cheatah

          --
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          1. Hi,

            Weil ich damit beweisen kann, dass mit den seit X-Jahren auf dem Markt befindlichen Browser mit dem höchsten Marktanteilen (soll keine Spitze gegen OS sein!) dieser Content nicht zu sehen ist, er ihn also bewußt "unsichtbar" mar und nur die Vorteile der Suchmaschinen nutzt.

            das dachte ich mir schon fast; leider hast Du nicht beachtet, dass sich der Browser dann auch erst mal verbreiten muss, bis er beachtenswert ist. Seit wann ist die betroffene Domain reserviert (whois-Abfrage)?

            Letzte Änderung: 18.06.2003

            Mit freundlichen Grüßen

            Günter Frhr.v.Gravenreuth
            Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
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            1. Hi,

              Seit wann ist die betroffene Domain reserviert (whois-Abfrage)?
              Letzte Änderung: 18.06.2003

              und die _erste_ Änderung? :-) Erst ab dann braucht nämlich IMHO (IANAL) der Markt beurteilt werden, da der Delinquent vorher noch nichts in diesem Fall unternommen haben kann.

              Cheatah

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      2. Hallo!

        bei Opera lässt sich das sogar konfigurieren. Ich weiß allerdings nicht, wie diese Browser dann auf <noframes> innerhalb eines nicht-Framesets reagieren.

        Opera macht das so, wie ers nach html machen soll:

        The NOFRAMES element specifies content that should be displayed only when frames are not being displayed. User agents that support frames must only display the contents of a NOFRAMES declaration when __configured not to display frames__. User agents that do not support frames must display the contents of NOFRAMES in any case.

        tschüs, jürgen

      3. Hallo Cheatah,

        Ich habe einen Fall, wo jemand aktuell mit dem "noframe"-Tag tricks, d.h. Texte über die Suchmaschinen indizieren läßt, welche dann bewußt nicht mit den aktuellen Browsern zu lesen sind.

        In heutigen Zeiten dürfte der reelle Nutzungsanteil an Browsern, die diesen Hinweis (zumindest in ihrer Standardkonfiguration) anzeigen, gerundet bei 0% liegen.

        Netscape 4.x zeigt noframes-Inhalte fälschlicherweise an.

        <noframes> gehört ohnehin ins Frameset, nicht in einen Frame.

        Die Verwendung des noframes-Elements in normalen Dokumenten (Transitional), welche später innerhalb eines Framesets angezeigt werden, ist nicht nur erlaubt, sondern auch sehr ratsam, so sich eine Zusatznavigation für nicht-framefähige Browser einbinden lässt.

        »The NOFRAMES element is part of both the transitional and frameset DTDs. [...] NOFRAMES may be used, for example, in a document that is the source of a frame and that uses the transitional DTD. This allows authors to explain the document's purpose in cases when it is viewed out of the frameset or with a user agent that doesn't support frames.«
        http://www.w3.org/TR/html401/present/frames.html#edef-NOFRAMES

        Technischer gesprochen: Ein Client, der auf einen Tag stößt, den er nicht kennt, ignoriert den Tag und stellt nur den Inhalt dar. Im Aufschwung von XML & Co. ist es abzusehen, dass <noframes> innerhalb eines nicht-Framesets als unbekannt gilt - möglicherweise fällt der Delinquent dann wieder rein, was aber am Verhalten aktueller Browser nichts ändert.

        Für XHTML 1.0 gilt diesbezüglich dasselbe wie für HTML 4, das noframes-Element ist in XHTML 1.0 Transitional erlaubt, darüber hinaus gibt es nur noch XFrames und in XHTML 2 wird es offensichtlich kein noframes-Element geben.

        lynx stellt in der aktuellsten Version (vom letzten Jahr, IIRC) Frames immer noch nicht als solche dar, bei Opera lässt sich das sogar konfigurieren. Ich weiß allerdings nicht, wie diese Browser dann auf <noframes> innerhalb eines nicht-Framesets reagieren.

        So, wie es von der Spec vorgeschrieben ist, siehe Jürgens Posting; sie zeigen den Inhalt ordnungsgemäß an.

        Grüße,
        Mathias

    4. Hi again,

      Wann kam der Navigator 2.0 bzw. der Explorer 3.0 heraus.

      http://www.holgermetzger.de/netscape/Netscape-Geschichte.html

      "März 1996: Netscape 2 erscheint. Neues: Frames, Javascript, Java-Unterstützung, Plugins. Der Browserkrieg mit Microsoft beginnt."

      Google-Suchbegriffe: "Netscape Geschichte"

      Cheatah

      --
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    5. Hallo,

      Ich weiß ja nicht wie das rechtlich genau ist, aber prinzipiell schauen wir uns ja alle den Quellcode an (und er ist auch für alle einsehbar - die Frage ist wieviele Benutzer das jemals getan haben) nur die Browser "verschandeln" ihn. Also hat sich jeder Betrachter der Seite auch den "versteckten" Teil angesehen. Ich weiß zwar nicht wie gut die Analogie ist, aber wenn ich etwas in einem Brief schreibe, es dann abdecke und den Brief versende _muss_ ich damit rechnen, dass der Empfänder auch das Abgedeckte liest - ich kann sicher nicht sagen, dass es "sicher" vor ihm verborgen gewesen ist. Von daher hätte der Homepage betreiber ausschließen müssen, dass ich mit jemals den Quelltext der Seite anschaue, was, wie wir alle wissen, unmöglich ist.

      gruß,
      Severin

      --
      Realität ist das, was nicht verschwindet, wenn man aufhört, daran zu glauben.
      --Philip K. Dick
    6. Wann kam der Navigator 2.0 bzw. der Explorer 3.0 heraus.

      Ich habe einen Fall, wo jemand aktuell mit dem "noframe"-Tag tricks, d.h. Texte über die Suchmaschinen indizieren läßt, welche dann bewußt nicht mit den aktuellen Browsern zu lesen sind.

      Ich kenne da auch einen Fall, wo jemand die Suchmaschinen austrickst:

      http://www.auf-immobiliensuche.de

      Schauen Sie sich doch mal diese Seite an mit deaktivierten Javascript (am besten Netscape 4).
      Nach jedem Reload liefert die Seite einen anderen Inhalt.
      Die Suchmaschine wird also diese URL mit Suchbegriffen indizieren, die später gar nicht mehr vorhanden sind.
      Ist das Suchmaschinenspam?

      Ach ja, das Impressum von http://www.auf-immobiliensuche.de
      verweist auf http://ad.travini.de
      und da steht:

      Rechtliche Betreuung:
      Frhr. v. Gravenreuth & Syndikus
      Rechtsanwälte
      Schwanthalerstrasse 3
      80336 München

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr.v.Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
      http://www.gravenreuth.de

      nachdenkliche Grüße von Sabine

      1. Ja wie finden wir denn das - Herr Freiherr?

        Danke SabineP für die Recherche :)