Michael Schröpl: anrecht auf Dorfname.info

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Hi xwolf,

Aber wer ist juristisch zuständig für ".info"? Deutschland ja wohl nicht ...
O-ton LG Muenchen I: "Das Internet läßt sich von Muenchen aus abrufen. Also ist Muenchen zuständig".

das alleine nützt aber nichts.

Im Falle des WDR hatte das Gericht die Möglichkeit, Druck auf den Inhaber auszuüben, weil dieser in Deutschland lebte (glaube ich mich zu erinnern). Sie konnte diesem die Auflage erteilen, seine Domain aufzugeben, unter Androhung entsprechender Strafen bei Zuwiderhandeln.

Aber was passiert, wenn München "zuständig" für etwas ist, das sich mit juristischen Mitteln deutscher Gerichte gar nicht beeinflussen läßt?
Ist das LG München I weisungsbefugt gegenüber dem Registrar von .info-Domains, falls der Domain-Inhaber beschließt, sich den deutschen Behörden zu entziehen (indem er unverschämterweise in einem anderen Land wohnt)?
Ich denke, in diesem Falle spielt es sehr wohl eine Rolle, welche TLD betroffen ist - weil die Registrare selbst auch wiederum bestimmten Rechtssystemen unterliegen (ich vermute, denjenigen des Landes, in dem sie ihren Standort haben?) und anderen eben nicht (denn sonst könnten sie in verschiedenen Länden zu direkt widersprüchlichen Auflagen verurteilt werden).

Viele Grüße
      Michael

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T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
(sh:| fo:} ch:] rl:( br:^ n4:( ie:% mo:) va:| de:/ zu:| fl:( ss:) ls:~ js:|)
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