anrecht auf Dorfname.info
Franz
- recht
0 Sven Rautenberg0 Der Hans0 Michael Schröpl0 Sven Rautenberg0 Michael Schröpl0 at
0 xwolf
Hallo,
ist das rechtlich geregelt (frühere Urteile), dass Gemeinden und Städte ein Anrecht auf Dorfname.info haben? Sprich darf ein Privatmann mit Dorfname.info Geld verdienen? Das ist hier in unserem Dorf passiert, da die Gemeine geschlafen hat.
Bei Firmennamen weiß ich, das hier entsprechende Domains überlassen werden müssen, aber bei Dorfnamen?
vielleicht weiß ja jemand ein Urteil (Aktenzeichen) darüber
Franz
Moin!
Bei Firmennamen weiß ich, das hier entsprechende Domains überlassen werden müssen, aber bei Dorfnamen?
Es hat für .de entsprechende Urteile gegeben - genau genommen kann es sogar "celle.de" gewesen sein. Einfach mal Suchmaschine anwerfen.
- Sven Rautenberg
Moin!
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/data/psz-25.01.02-000/default.shtml&words=Domain Streit
Bis zum Ende lesen!
Gruß
Der Hans
Hi Hans,
hm. Dort geht es um ".de"-Domains, da kann ich mir vorstellen, daß deutsche Gerichte sich damit befassen.
Aber wer ist juristisch zuständig für ".info"? Deutschland ja wohl nicht ...
Viele Grüße
Michael
Moin!
hm. Dort geht es um ".de"-Domains, da kann ich mir vorstellen, daß deutsche Gerichte sich damit befassen.
Aber wer ist juristisch zuständig für ".info"? Deutschland ja wohl nicht ...
Deutschland ist leider für alles zuständig. Siehe den Fall "wdr.org". Und das, obwohl ".org" mal auch für Individualpersonen zuständig war. Hat den WDR aber nicht abgehalten, die Domain zu grabben.
- Sven Rautenberg
Hi Sven,
Aber wer ist juristisch zuständig für ".info"? Deutschland ja wohl nicht ...
Deutschland ist leider für alles zuständig. Siehe den Fall "wdr.org". Und das, obwohl ".org" mal auch für Individualpersonen zuständig war. Hat den WDR aber nicht abgehalten, die Domain zu grabben.
und was wäre passiert, wenn der Inhaber von "wdr.org" in Deutschland gar nicht "juristisch greifbar" gewesen wäre?
Viele Grüße
Michael
Hallo.
und was wäre passiert, wenn der Inhaber von "wdr.org" in Deutschland gar nicht "juristisch greifbar" gewesen wäre?
Oder wenn -- zurück zur ursprünglichen Frage -- das Dorf geschlossen nach Tuvalu zieht? ;-)
MfG, at
Hi
Aber wer ist juristisch zuständig für ".info"? Deutschland ja wohl nicht ...
O-ton LG Muenchen I: "Das Internet läßt sich von Muenchen aus abrufen. Also ist Muenchen zuständig".
Ciao,
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
O-ton LG Muenchen I: "Das Internet läßt sich von Muenchen aus abrufen. Also ist Muenchen zuständig".
Daran musste ich auch direkt denken. Hat jemand eigentlich mal die Richter darauf hingewiesen, dass sich ein Gericht in Ouagadougou (Hauptstadt von Burkina Faso und Lieblingswort meines Erdkundelehrers :)) mit exakt derselben Begruendung fuer zustaendig erklaeren koennte?
Gruss
Thomas
Moin!
O-ton LG Muenchen I: "Das Internet läßt sich von Muenchen aus abrufen. Also ist Muenchen zuständig".
Daran musste ich auch direkt denken. Hat jemand eigentlich mal die Richter darauf hingewiesen, dass sich ein Gericht in Ouagadougou (Hauptstadt von Burkina Faso und Lieblingswort meines Erdkundelehrers :)) mit exakt derselben Begruendung fuer zustaendig erklaeren koennte?
Welche Konsequenz sollte man daraus ziehen? Das kein Gericht zustaendig ist? Man beachte z. B. das Voelkermord-Recht in Belgien (das leider geaendert wurde...) - Zustaendigkeit von Gerichten nicht an den Landesgrenzen enden zu lassen ist in vielen Faellen imho richtig.
Viele Gruesse,
Einbecker
Hi xwolf,
Aber wer ist juristisch zuständig für ".info"? Deutschland ja wohl nicht ...
O-ton LG Muenchen I: "Das Internet läßt sich von Muenchen aus abrufen. Also ist Muenchen zuständig".
das alleine nützt aber nichts.
Im Falle des WDR hatte das Gericht die Möglichkeit, Druck auf den Inhaber auszuüben, weil dieser in Deutschland lebte (glaube ich mich zu erinnern). Sie konnte diesem die Auflage erteilen, seine Domain aufzugeben, unter Androhung entsprechender Strafen bei Zuwiderhandeln.
Aber was passiert, wenn München "zuständig" für etwas ist, das sich mit juristischen Mitteln deutscher Gerichte gar nicht beeinflussen läßt?
Ist das LG München I weisungsbefugt gegenüber dem Registrar von .info-Domains, falls der Domain-Inhaber beschließt, sich den deutschen Behörden zu entziehen (indem er unverschämterweise in einem anderen Land wohnt)?
Ich denke, in diesem Falle spielt es sehr wohl eine Rolle, welche TLD betroffen ist - weil die Registrare selbst auch wiederum bestimmten Rechtssystemen unterliegen (ich vermute, denjenigen des Landes, in dem sie ihren Standort haben?) und anderen eben nicht (denn sonst könnten sie in verschiedenen Länden zu direkt widersprüchlichen Auflagen verurteilt werden).
Viele Grüße
Michael