Roland Häder: Copyright auf HTML-Code?

Ist dies generell möglich? Oder hängt das von Fall zu Fall ab?

  1. Ist dies generell möglich? Oder hängt das von Fall zu Fall ab?

    Wie meinst Du das genau? Du bist automatisch Urheber Deiner Werke! Was das für Konsequenzen hat steht im zugehörigen Gesetz: http://www.netlaw.de/gesetze/urhg.htm

    Heiner

    1. Ok, etwas mehr zur Geschichte (ich selber bin auch eher für OpenSource/Freeware/GPL und bloß kein Share- oder Trial-Ware):

      • Herrn Werner gehört die Domain WDS66.com
      • Er hat sich bei Script-Shop.de das Mailtausch v1.0 gekauft
      • Für ihn was die täglich Admin-Arbeit sehr schwer, weil gewisse nötige Features fehlten

      So, will erstmal nach Hause. Dann schreibe ich mehr!

  2. Hi!

    Ich bin mir im Generellen ziemlich sicher, dass man auch darauf ein Copyright bekommen kann.
    Aber dass sollte schon irgendwo registriert werden (wo bin ich auch nicht informiert).
    Dass der Quelltext öffentlich ist heißt ja nicht unbedingt, dass du ihn nicht unter Copyright setzen darfst! Js-menu und viele andere Open-Source-JavaScripts machen das ja auch.
    Ich bin aber eher ein Freak der (Free)-Open-Source-Gemeinde... *g*

    cu

    Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

    --
    Linux is like a wigwam - no windows, no gates and an Apache inside!!!
    SELFCode: ss:| zu:) ls:[ fo:} de:[ va:} ch:? sh:) n4:° rl:? br:^ js:( ie:% fl:) mo:)
    http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
    1. Aber dass sollte schon irgendwo registriert werden (wo bin ich auch nicht informiert).

      Unsinn: Wir leben in Deutschland. Da braucht man sein geistiges Eigentum nirgends zu registrieren! Man hat es sofort, wenn man ein Werk erstellt, dazu gehört auch Software. Schaut ins Gesetz! Vielleicht verwechselt Ihr da was mit Patenten für Verfahren?

      Dass der Quelltext öffentlich ist heißt ja nicht unbedingt, dass du ihn nicht unter Copyright setzen darfst! Js-menu und viele andere Open-Source-JavaScripts machen das ja auch.

      Lasst Euch nicht von US-Gesetzen verwirren. Die gelten hier nicht. Auch das (c)-Zeichen hat hier fast (!) keine Wirkung.

      Heiner

      1. Hi!

        Unsinn: Wir leben in Deutschland. Da braucht man sein geistiges Eigentum nirgends zu registrieren! Man hat es sofort, wenn man ein Werk erstellt, dazu gehört auch Software. Schaut ins Gesetz! Vielleicht verwechselt Ihr da was mit Patenten für Verfahren?

        Bin ich Rechtsanwalt???   ;-)

        Dann ist ja alles gut. Ich vertraue den deutschen Rechten nicht ganz, seit ich selbst eine eigene Firma eröffnen wollte und an dem riesigen Komplex gescheitert bin.

        cu

        Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

        --
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        http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
      2. Hallo.

        Man hat es sofort, wenn man ein Werk erstellt, dazu gehört auch Software.

        Wobei sich bei einer Homepage dennoch die Frage stellt, inwieweit es sich um "Software" (die oft in Gesetzestexten auftaucht) handelt oder ob es doch nur Text ist (was es ja eigentlich ist als Formatierungssprache). Auch stellt sich noch die Frage, ab wann eine Homepage eigene schöpferische Leistung ist, die schützenswert ist.

        Ganz so klar würde ich die Rechtssituation nicht sehen.

        Grüße aus Würzburg
        Julian

        --
        ss:) zu:{ ls:< fo:) de:< va:} ch:° n4:} rl:° br:> js:| ie:{ fl:( mo:)
        1. Hallo.

          Wobei sich bei einer Homepage dennoch die Frage stellt, inwieweit es sich um "Software" (die oft in Gesetzestexten auftaucht) handelt oder ob es doch nur Text ist (was es ja eigentlich ist als Formatierungssprache). Auch stellt sich noch die Frage, ab wann eine Homepage eigene schöpferische Leistung ist, die schützenswert ist.

          Ob Software oder Text ist ja unerheblich, denn beides ist schutzfähig. Wenn die Skripte so ausgefeilt sind wie kaum anderswo, dann sind sie sicherlich als Software anzusehen.
          Und ob der Inhalt einer Seite schutzfähig ist, hängt zu allerletzt von einem Copyright-Vermerk ab.
          MfG, at

          1. Hallo.

            Wenn die Skripte so ausgefeilt sind wie kaum anderswo, dann sind sie sicherlich als Software anzusehen.

            Nur, dass Skripte kein HTML-Code sind. Und im Ausgangsposting ging es um HTML-Code, nicht um Programme und auch nicht um Design.

            Und ob der Inhalt einer Seite schutzfähig ist, hängt zu allerletzt von einem Copyright-Vermerk ab.

            Nein! Das Urheberrecht (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/) schützt ein Werk bereits mit der Schöpfung des Werkes - unabhängig von irgendwelchen Hinweisen auf die Urheberschaft. Es ist also nur die Frage, ab wann eine Homepage ein Werk nach §2 UrhG ist.

            Grüße aus Würzburg
            Julian

            --
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            1. Hallo.

              Nur, dass Skripte kein HTML-Code sind. Und im Ausgangsposting ging es um HTML-Code, nicht um Programme und auch nicht um Design.

              Ich habe mich darauf bezogen, in welchem Umfang Software schutzfähig ist, wenn sie innerhalb eines HTML-Dokuments veröffentlicht wird.

              Und ob der Inhalt einer Seite schutzfähig ist, hängt zu allerletzt von einem Copyright-Vermerk ab.
              Nein! Das Urheberrecht (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/) schützt ein Werk bereits mit der Schöpfung des Werkes - unabhängig von irgendwelchen Hinweisen auf die Urheberschaft. Es ist also nur die Frage, ab wann eine Homepage ein Werk nach §2 UrhG ist.

              Dein "Nein!" hätte folglich ein "Ja!" sein müssen, wenn du mir schon zustimmst.
              MfG, at