Hallo spitzname,
zum obengenannten, möchte ich Dich auch noch auf eine andere Sache hinweisen, da Du ja anscheinend keine Gewissenbisse hast. Weißt Du wie man das Einfordern von Entgelt über eine Leistung, die nicht erbracht und auch nicht zu erbingen beabsichtigt war; unter vortäuschung falscher Tatsachen nennt?
Schlag es mal unter folgendem link nach:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__263.html
Gruß aus Berlin!
eddi