Hallo eddi,
zum obengenannten...
Das beziehe ich jetzt einfach mal nicht auf mich (warum auch *g*) auch wenn man es als Antwort auf mein Posting werten kann und es dadurch ein wenig verwirrt :-)
Also genaugenommen hast Du wahrscheinlich recht aber ich denke mal das es soweit garnicht kommen würde, da "Spitzname" sich wenn es hart auf hart kommt immer noch auf einen Dienstleistungsvertrag berufen könnte. Darin wird zwar geregelt was zu leisten ist aber nicht wie es zu leisten ist. Im vorliegenden Fall also eine Unterbindung der Druckfunktion auf Wunsch des Kunden. Evt. könnte der Kunde eine Minderung herausschlagen weil er sich vom Dienstleister schlecht beraten gefühlt hat. Egal, jedenfalls ist es ein ganz schlechter Stil wenn er es wusste und dem Kunden vorenthalten hat um den Auftrag zu bekommen...
Gruss AndreD