Hallo.
IMHO löschen auf alle Fälle, wenn es ein kostenloser DIenst ist.
Hängt das tatsächlich ursächlich zusammen?
Ändern: Wahrscheinlich. Ggf. *muss* der Betreiber es sogar.
Siehe Gästebuch-Urteil.
Nein, nein. Genau das meinte ich ja mit der notwenidigen Veranlassung. Wenn also kein Rechtsanspruch seitens eines Gerichts festgestellt wurde, was dann?
Ich denke im Zweifel werden es Anwaelte und Richter unter sich klären :)
Sicher, aber auf welcher Grundlage. _Das_ wurde mich interessieren.
Es kommt auch darauf an, inwieweit es Benutzungsrichtlinien für das Forum gibt.
Hier gibt es welche. Also finden die wohl auch Anwendung.
Und nach denen ist das Löschen oder abändern von Beiträgen gestattet?
Mir ist auch klar, dass ein im Sinne des Urheberrechts schützenswerter Beitrag eine gewisse schöpferische Tiefe haben muss, was im akuten Fall sicher nicht vorliegt. Aber es könnte sich ja auch um ein Stück elaborierten Sprachcodes mit intellektuell anspruchsvollem Inhalt handeln -- solche Beiträge soll es hier ja auch schon gegeben haben ;-)
MfG, at