Hello,
Ein Gutschein ist aus umsatzsteuerlicher Sicht wie Geld zu werten, vereinfacht zahlt der Kunde Geld für Geld, weshalb bei Ausgabe des Gutscheines keine Umsatzsteuer anfällt. Löst der Kunde den Gutschein ein, hat dies nichts mit der Umsatzbesteuerung des Verkaufs zu tun. In deinem Beispiel beträgt also der Preis 33 EUR, die Regelumsatzsteuer hieraus dann logischerweise 4,55 EUR. Die Hingabe des Gutscheines ist nichts anderes als eine besondere Zahlungsform.
Wie kommst Du darauf? Kann man das irgendwo im Umsatzsteuergesetz nachlesen?
Grüße
Tom