Harald: Online-Shop: Berechnung des Endpreises bei Gutscheinen

Hallo,

in meinem Shop gibt es ein kleines Problem mit der Berechnung der
Gesamtsumme beim Einsatz von Gutschriften/Coupons.

Also angenommen ich entscheide mich für Produkte im Wert von

  • 30 Euro wo noch 3 Euro Versandkosten hinzukommen = 33 Euro (MwSt inkl.)
  • Jetzt bekomm ich aber einen Coupon / Abschlag von 10 Euro, de ich einlöse

Nach meinem Empfinden müsste doch dann der Zwischenpreis 23 Euro
sein - also ohne die MwSt irgendwie herausrechnen zu müssen.
Der Endpreis betrüge doch dann also 23 Euro inkl. 3,17 MwSt.
Stimmt das so oder muss mit der MwSt beim Gutschein irgend etwas anders laufen?
Vielen Dank im Voraus

  1. moin!

    kommt immer darauf an wen du ansprichst.
    beim endkunden sollte die mwst schon immer mit im preis sein. bei einem wiederverkäufer kann sie ruhig weggelassen werden.
    wichtig ist aber immer, dass es mit dabei steht.

    gruß.
    roger.

    --
    Dein eigenes Newslettersystem auf deiner Homepage: http://newsletter.maennchen1.de
  2. Moin!

    Der Endpreis betrüge doch dann also 23 Euro inkl. 3,17 MwSt.
    Stimmt das so oder muss mit der MwSt beim Gutschein irgend etwas anders laufen?

    Das kommt darauf an. Wie sieht denn die Rechnung für den Gutschein aus? Enthält die bereits Mehrwertsteuer? Musst Du beim Verkauf von Gutscheinen bereits Umsatzsteuer abführen? Frag Dein Finanzamt... Ich vermute: ja.

    Wenn ja, beträgt die Mehrswertsteuer des getätigten Einkaufes (Bruttowert - Gutschein)/1.16.
    Wenn nicht: Bruttowert/1.16

    Werden die Gutscheine in einer Rabattaktion ausgegeben (also ohne Zahlung -> Unsatzsteuerfrei), dann ist der Endpreis gleich dem Bruttopreis, es sind also nicht die 33 Euro zu versteuern, sondern die 23. Nur ist das kein Gutschein im eigentlichen Sinne, sondern eben ein Rabatt, welcher den Verkauspreis und somit die Steuer mindert.

    Ein richtiges Problem bekommst Du mit den echten Gutscheinen, wenn Du Artikel im Shop hast, die einem anderen Umsatzsteuersatz unterliegen.

    Dann musst Du nämlich die (Wieder-)Hereinnahme Deines (verkauften) Gutscheines zu 16% buchen und den Verkauf der Ware zu 7%. Hast also zwei Buchungen und auf der Rechnung sieht das fürchterlich aus.

    Vielen Dank im Voraus

    Bitte.

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix®

    --
    Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch  für seriöse Agenturen.
  3. Hello,

    ist doch klar:
    Ein Gutschein fällt unter "gewährte Skonti und Boni" und dafür gibt es ein spezielles Abgrenzungskonto für die darin enthaltene Umsatzsteuer. Deine Umsatzsteuer-Zahllast verringert nämlich um

    Skontobetrag
    --------------------- * Umsatzsteuerfaktor
     1+Umsatzsteuerfaktor

    Wobei Umsatzsteuerfaktor z.Zt. z.B. 0,16 beträgt.

    in Zahlen

    100 Euro Gutschrift
       ------------------- *1,16 = 13,79 Umsatzsteuer (weniger)
             1,16

    Kompilziert wird es erst, wenn Du mit unterschiedlichen Steuersätzen arbeitest, weil Du z.B. Bücher und im Bistro des Buchhandels Bier verkaufst. Dann muss aus dem Gutschein klar hervorgehen, für welche steuerliche Warnegruppe er gilt, bzw. du musst ihn entsprechend buchen. Kann ja sein, dass er ausschließlich in Kaffee oder Bier umgesetzt wurde.

    Grüße

    Tom

  4. Hallo Harald,

    Also angenommen ich entscheide mich für Produkte im Wert von

    • 30 Euro wo noch 3 Euro Versandkosten hinzukommen = 33 Euro (MwSt inkl.)
    • Jetzt bekomm ich aber einen Coupon / Abschlag von 10 Euro, de ich einlöse
      Nach meinem Empfinden müsste doch dann der Zwischenpreis 23 Euro
      sein - also ohne die MwSt irgendwie herausrechnen zu müssen.
      Der Endpreis betrüge doch dann also 23 Euro inkl. 3,17 MwSt.

    Ein Gutschein ist aus umsatzsteuerlicher Sicht wie Geld zu werten, vereinfacht zahlt der Kunde Geld für Geld, weshalb bei Ausgabe des Gutscheines keine Umsatzsteuer anfällt. Löst der Kunde den Gutschein ein, hat dies nichts mit der Umsatzbesteuerung des Verkaufs zu tun. In deinem Beispiel beträgt also der Preis 33 EUR, die Regelumsatzsteuer hieraus dann logischerweise 4,55 EUR. Die Hingabe des Gutscheines ist nichts anderes als eine besondere Zahlungsform.

    Hoffe es hilft
    Torsten

    1. Hallo.

      Ein Gutschein ist aus umsatzsteuerlicher Sicht wie Geld zu werten, vereinfacht zahlt der Kunde Geld für Geld, weshalb bei Ausgabe des Gutscheines keine Umsatzsteuer anfällt. Löst der Kunde den Gutschein ein, hat dies nichts mit der Umsatzbesteuerung des Verkaufs zu tun. In deinem Beispiel beträgt also der Preis 33 EUR, die Regelumsatzsteuer hieraus dann logischerweise 4,55 EUR. Die Hingabe des Gutscheines ist nichts anderes als eine besondere Zahlungsform.

      Vergleichbar einer Briefmarke.
      MfG, at

      1. Hallo at,

        Vergleichbar einer Briefmarke.

        Nicht ganz, noch ist die Post umsatzsteuerbefreit ;)

        Grüße
        Torsten

    2. Hello,

      Ein Gutschein ist aus umsatzsteuerlicher Sicht wie Geld zu werten, vereinfacht zahlt der Kunde Geld für Geld, weshalb bei Ausgabe des Gutscheines keine Umsatzsteuer anfällt. Löst der Kunde den Gutschein ein, hat dies nichts mit der Umsatzbesteuerung des Verkaufs zu tun. In deinem Beispiel beträgt also der Preis 33 EUR, die Regelumsatzsteuer hieraus dann logischerweise 4,55 EUR. Die Hingabe des Gutscheines ist nichts anderes als eine besondere Zahlungsform.

      Wie kommst Du darauf? Kann man das irgendwo im Umsatzsteuergesetz nachlesen?

      Grüße

      Tom

  5. Hello,

    habe mich doch etwas über diesen Thread (die Antworten) aufgeregt und deshalb noch etwas rausgesucht für Dich:

    http://www.hdm-stuttgart.de/~mr30/moedinger/files/bb_geschaeftsprozesse_2.pdf

    Empfehle Dir die Seiten 20ff.

    Grüße

    Tom

    1. Hallo Tom,

      habe mich doch etwas über diesen Thread (die Antworten) aufgeregt

      Och, bleib doch ganz ruhig ;)

      http://www.hdm-stuttgart.de/~mr30/moedinger/files/bb_geschaeftsprozesse_2.pdf
      Empfehle Dir die Seiten 20ff.

      Das passt nicht so ganz, denn da geht es um Preisnachlässe, ein Gutschein ist allerdings kein Preisnachlass und so wie ich den OP verstanden habe, ging es ihm um Gutscheine. Soll er also nochmal etwas detaillierter darlegen, um was es genau geht.

      Grüße
      Torsten