Huhu Gerhard
Hintergrund: auf Websites für Arztpraxen darf man immer nur mit der Homepage starten, nicht auf Unterseiten, die evtl. bei Google indiziert sind.
Ist das tatsächlich so? Vom Werbeverbot für Ärzte habe ich schon gehört, aber das hier gesagte glaube ich erstmal nicht.
Hast Du einen Link dazu, oder den Namen einer Verordnung wo das steht, würde mich interessieren.
Habe bisher nur dieses gefunden:
<quote>
In dem Merkblatt "Internetauftritt von Ärztinnen und Ärzten" der Bezirksärztekammer Nordbaden heisst es:
"Ärztinnen und Ärzte sind aufgerufen, verantwortungsvoll unter Beibehaltung der Funktion des ärztlichen Werbeverbotes mit den neuen Darstellungsmöglichkeiten in elektronischen Medien umzugehen. Der Verzicht auf anpreisende, reißerische Werbung ist nach wie vor ein Wesensmerkmal des ärztlichen Berufs."
</quote>
Quelle: http://www.medipresent.de/pages/rechtsfragen.php
Viele Grüße
lulu
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