WebViper: Was haltet ihr davon?

Hi,

eher durch puren Zufall bin ich heute auf diese Seite gestossen:
http://www.mahn-mal-wieder.de/

Urspruenglich hielt ich es fuer nen Scherz (die URL erweckt so den Eindruck) aber dem ist anscheinend (!= scheinbar... ;))) nicht so...

Was haltet ihr davon?

mfg
-WebViper-

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  1. Moin!

    eher durch puren Zufall bin ich heute auf diese Seite gestossen:
    http://www.mahn-mal-wieder.de/

    Urspruenglich hielt ich es fuer nen Scherz (die URL erweckt so den Eindruck) aber dem ist anscheinend (!= scheinbar... ;))) nicht so...

    Was haltet ihr davon?

    Es handelt sich um eine Werbesite für eine Software, die den Prozess des gerichtlichen Mahnverfahrens vereinfachen und beschleunigen soll.

    Dagegen (gegen solche Mahnungen) ist absolut nichts einzuwenden. Damit kriegt man unter Umständen recht schnell eine Handhabe, um an sein Geld zu kommen.

    Bedenke: Mahnung != Abmahnung. Eine Mahnung kann nur eingesetzt werden, wenn der Gläubiger vom Schuldner Geld verlangt. Sie kostet extra und verzögert den Beginn eines Prozesses (und ist damit ungünstig), sofern abzusehen ist, dass der Schuldner nicht freiwillig zahlt, weil er schon entsprechende Vorbehalte angekündigt hat. In solchen Fällen lieber gleich Klage einreichen.

    - Sven Rautenberg

    --
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    1. Hi,

      Dagegen (gegen solche Mahnungen) ist absolut nichts einzuwenden. Damit kriegt man unter Umständen recht schnell eine Handhabe, um an sein Geld zu kommen.

      hab ich auch nicht behauptet...

      Bedenke: Mahnung != Abmahnung. Eine Mahnung kann nur eingesetzt werden, wenn der Gläubiger vom Schuldner Geld verlangt. Sie kostet extra und verzögert den Beginn eines Prozesses (und ist damit ungünstig), sofern abzusehen ist, dass der Schuldner nicht freiwillig zahlt, weil er schon entsprechende Vorbehalte angekündigt hat. In solchen Fällen lieber gleich Klage einreichen.

      ja, das ist schon korrekt. Und ich schaetze auch mahnungen wenn der Kunde wirklich nicht zahlen will...
      ich meinte die Mentalitaet alles sofort ueber gerichtliche Wege zu erreichen.
      Wenn ein Kunde wirklich nicht zahlen will, ok, aber meiner Meinung sollte man davor erst mal anrufen oder sich per eMail in Kontakt setzen...

      mfg
      -WebViper-

      --
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      1. Moin!

        ja, das ist schon korrekt. Und ich schaetze auch mahnungen wenn der Kunde wirklich nicht zahlen will...

        Wenn er _wirklich_ nicht zahlen will, wirst du sowieso um ein Gerichtsverfahren nicht herumkommen.

        ich meinte die Mentalitaet alles sofort ueber gerichtliche Wege zu erreichen.
        Wenn ein Kunde wirklich nicht zahlen will, ok, aber meiner Meinung sollte man davor erst mal anrufen oder sich per eMail in Kontakt setzen...

        Fakt ist: Du kannst freundlich Rechnungen und Zahlungserinnerungen und auch eigene Mahnungen schreiben - das bringt dir alles kein Geld.

        Das gerichtliche Mahnverfahren ist da schon wesentlich hilfreicher bei den etwas härteren Nüssen.

        Aber die ganz harten Nüsse kreuzen eben einfach "Ich widerspreche insgesamt" an und lassen es auf einen Prozess ankommen.

        Notorische Nichtzahler gehören nicht mit Samthandschuhen angefaßt. Dass man zuerst mal freundlich nachfragt - kein Ding. Aber mit der Zeit kennt man seine Pappenheimer.

        - Sven Rautenberg

        --
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  2. Hallo,

    Was haltet ihr davon?

    Statt einer Antwort zwei Links: ;)
    http://www.mahn-mal-wieder.de/impressum.php  Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, ...
    http://www.mahn-mal-wieder.de/grusskarten.php ;)

    Gruss, Thoralf

    --
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