Moin!
ja, das ist schon korrekt. Und ich schaetze auch mahnungen wenn der Kunde wirklich nicht zahlen will...
Wenn er _wirklich_ nicht zahlen will, wirst du sowieso um ein Gerichtsverfahren nicht herumkommen.
ich meinte die Mentalitaet alles sofort ueber gerichtliche Wege zu erreichen.
Wenn ein Kunde wirklich nicht zahlen will, ok, aber meiner Meinung sollte man davor erst mal anrufen oder sich per eMail in Kontakt setzen...
Fakt ist: Du kannst freundlich Rechnungen und Zahlungserinnerungen und auch eigene Mahnungen schreiben - das bringt dir alles kein Geld.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist da schon wesentlich hilfreicher bei den etwas härteren Nüssen.
Aber die ganz harten Nüsse kreuzen eben einfach "Ich widerspreche insgesamt" an und lassen es auf einen Prozess ankommen.
Notorische Nichtzahler gehören nicht mit Samthandschuhen angefaßt. Dass man zuerst mal freundlich nachfragt - kein Ding. Aber mit der Zeit kennt man seine Pappenheimer.
- Sven Rautenberg
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