Hallo
Die Ergebnisse meiner Google-Suche zu diesem Thema ergaben im Übrigen nur Kennzeichnungsrechte für Markeninhaber aber keinerlei Kennzeichnungspflichten für die Benutzer der Marken.
Klingt eindeutig. Allerdings bleibt man immer mit dem Gefühl zurück, etwas übersehen zu haben. Das Thema ist vielleicht mit Absicht so schwer zu fixieren?
"Künstlich Verwirrte" (wir) blicken irgendwann gar nicht mehr durch und geben auf, weil wir vielleicht /z.B.) vermuten, das in jedem Bundesland andere Gesetze gültig sind. Und diese können sich laufend ändern.
Man sieht ja, das überall etwas anderes gesagt wird, und fast jedesmal zu einem anderen Schluß gekommen wird.
Anwälte können dann kassieren (Abmahnungen).
Deshalb wähle ich besser die sichere (sicherste) Seite.
Ich habe das jetzt so gelöst:
http://plagge.vol4u.de/test/index.htm
(die Seite ist noch im Aufbau!)
Ich habe mich gewundert, dass laut Microsoft-Liste für "Word" und "Excel" kein "Registered Trademark" vorgesehen ist (denn die sind nicht aufgeführt), allerdings für "Outlook" und "Frontpage".
Gruß,
Stefan