Tom: Microsoft: Eingetragenes Warenzeichen Pflicht oder nicht?

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Hello,

zu (TM) gab es hier neulich gerade einen Thread mit dem Verwis auf ein Urteil, wo die Verwwendung von TM im deutschen Rechtsraum als (schwerer) Verstoß gegen das UWG abgestempelt wurde.

Im normalen Sprachgebrauch muss man überhaupt nicht darauf hinweisen. Wenn Du also von "Unterweisung für Programme der Firma Microsoft" sprichst, dann möchte ich vermuten, dass das keinerlei Rechtsbruch beinhaltet.

Angesichts bevorstehender Abmahnungen im Werte von 800Euro aufwärts das Stück könnte man dafür allerfings mal eine allgemeine Rechtsberatung vereinbaren und in Anspruch nehmen. Allerdings habe ich auch schon Rechtsanwälte erlebt, die mir für die schriftleiche Frage: "Können Sie mich in dieser Angelegenheit (Beschreibung derselben) beraten und was wird das kosten?" eine Rechnung über 150 Euro geschickt haben und dann meinten, das wäre ja aschon eine Rechtsberatung.

Andrere wiederum haben mir Ihre Vertretung zugesagt, mich mangelhaft über die möglichen Folgen beraten, diese Folgen durch ihre Handlungsweise herbeigeführt und dann die Meinung vertreten, wenn ich da wieder arauskommen wollte, brauchten sie erstmal ganz viel Vorschuss. Nach dem StGB ist das Betrug. Aber es ist üblich so. Und eine Krähe hackt doch der anderen...

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

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