Moin!
kann mir jemand sagen, ob eine Bank den (privaten) Dispokredit ändern darf, ohne Rücksprache, so daß man zahlungsunfähig wird.
http://www.iff-hamburg.de/7/presse200201.html:
"In solch prekären Lagen zeigt sich die Bank nur selten als Helfer in der Not. Frühzeitige Warnsignale seitens der Kreditinstitute sind längst nicht immer an der Tagesordnung und für so manch wirtschaftlich unerfahrenen Kunden kommt der "blaue Brief" wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Die Misere beginnt oft damit, dass für das chronisch überzogene Girokonto der eingeräumte Dispokredit gekündigt und die Rückzahlung des im Soll aufgelaufenen Betrags eingefordert wird. Hierbei gilt zunächst, dass nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Bank zwar den Dispokredit ohne Einhaltung einer Kündigungsrist fällig stellen - sprich: kündigen - darf. Dabei müssen jedoch die so genannten "berechtigten Belange" des Kunden berücksichtigt werden. Hinter dem nebulösen Begriff verbirgt sich die Tatsache, dass eine Kreditkündigung keine finanzielle Notsituation auslösen soll. Demgegenüber steht das Recht der Bank, ihre Forderungen zu sichern. Was schwerer wiegt, müssen Richter in Einzelfällen entscheiden. "Darüber lässt es sich unter Juristen trefflich streiten", sagt SfB-Vorstand Schädtler. Mehr Zeit zum Handeln haben Kunden, wenn die Bank über Monate hinweg eine Überziehung des eingeräumten Dispokredites stillschweigend geduldet hat. Dann kann der Ausgleich der Schulden nicht sofort verlangt werden. Die Bank muss die Kunden schriftlich abmahnen und ihnen eine angemessene Zahlungsfrist setzen."
Mit anderen Worten: Wenn es dich stört, kannst du natürlich noch mal Rücksprache mit der Bank halten - wenn das nicht fruchtet, mußt du klagen, und zwar vor Gericht, nicht hier.
- Sven Rautenberg
"Bei einer Geschichte gibt es immer vier Seiten: Deine Seite, ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist." (Rousseau)