Ulvi Ulay: Geklaut: Name und Logo von meinem Spiele-Portal! (Bitte Lesen!)

Hallo,

ich hoffe ihr bringt ein wenig Zeit mit um diesen - für mich wichtigen Text - zu lesen!

Es geht um folgendes: Ich bin Webmaster und Chefredakteur der Seite N-Freakz.de! N-Freakz.de ist die abkürzung Nintendo-Freakz!

Hintergrund des Geschehens:

Die Seite gibt es schon seit dem 3. Mai 2002... damals ist sie aber unter www.nintendo-freakz.de ins Netz gegangen! Seit dem 28. Mai 2002 ist sie schließlich unter N-Freakz.de zu erreichen.

Hauptteil:

Als ich heute ins Netz ging und mir Gedanken darüber gemacht habe, auch die Domain nintendofreakz.de zu sichern (also ohne Bindestrich zwischen 'Nintendo' und 'Freakz') musste ich feststellen, dass die Seite am Donnerstag dem 13. Februar 2003 registriert wurde.

Ein Blick auf die Seite entsetzte mich: Dort ist zu entnehmen, dass am 3. Mai 2003 ein Spiele-Portal mit dem Namen NintendoFreakz ins Netz geht. Ich habe den Webmaster gemailt um mich zu erkundigen ob das Zufall ist und ob er den Namen seines Portals nicht umändern kann. Gleichzeitig mach ich mir Gedanken, ob ich nicht Gerichtlich gegen die Sache angehen soll, falls sich der Typ weigert eine änderung vorzunehmen.

Warum ich so empfindlich bei dieser Angelegenheit bin? Also...

1. Das Logo, das er benutzt, sieht aus wie das Logo mit dem ich meine Seite vor einem Jahr veröffentlicht habe! (und das kann ich Beweisen)

2. Der Name der Seite...

3. Die Seite wird genau am 1 jährigen Jubiläum meiner Seite online gehen.

4. Als Spiele-Portal habe ich während der letzten Zeit viel Kontakt mit Spiele-Herstellern und Vertreibern geknüpft, die die Seite mit Produkten und rezensionsexemplaren unterstützen. Ich geh mal davon aus das der Typ von NintendoFreakz.de auch das selbe vor hat... und das würde für viel Verwirrungen und sonstigen Missverständnissen führen...!

Was haltet ihr von der ganzen Sache?

Ich kann meine Argumente alle Beweisen und hab auch reichlich Zeugen und Beweismaterial...

Mit freundlichen Grüßen,

Ulvi Ulay

  1. Hallo,

    ich würde sagen bis auf die Sache mit dem geklauten Logo... pech gehabt, bzw. zu lahm. Und einklagen, ich weiss ja nicht angesichts der Tatsache das der Name "Nintendo" leider schon ne Marke ist... Wahrscheinlich bleibt dir einfach nur dich mit Qualität gegen den anderen durchzusetzen (oder zu versuchen ihm die Domain abzukaufen)

    Grüsse

    Marc

    1. Hi,

      erstmal Danke für die Antwort...

      Da hast du schon recht... Nintendo ist schon ne Marke für sich... aber dann darf er den Namen genauso wenig benutzen wie ich. Das war auch der Grund warum ich es als N-Freakz.de angekürtzt hab.

      Abgesehen davon: Es existieren dutzende Webseiten die den Namen 'Nintendo' oder 'GameCube' enthalten... dann müßten die doch auch weg...
      Nintendo selber unterstützt ja N-Freakz.de... also scheinen die damit keine Probleme zu haben...

      1. Nintendo selber unterstützt ja N-Freakz.de... also scheinen die damit keine Probleme zu haben...

        Ja, aber ich weiss nicht in wie weit du etwas einklagen kannst was dir gar nicht gehört. Sprich einen namen mit einer geschützen Marke darin...

  2. Hi,

    Was haltet ihr von der ganzen Sache?

    siehe http://www.gravenreuth.de/titel/check/index.htm[1].

    Cheatah

    [1] Direktlink innerhalb von http://www.gravenreuth.de/. Freiherr von Gravenreuth möge mir dies verzeihen :-)

    --
    X-Will-Answer-Email: No
    1. Hi,

      Was haltet ihr von der ganzen Sache?

      siehe http://www.gravenreuth.de/titel/check/index.htm[1].

      Cheatah

      [1] Direktlink innerhalb von http://www.gravenreuth.de/. Freiherr von Gravenreuth möge mir dies verzeihen :-)

      Öhm... danke!

      Demnach kann ich wohl meine Ansprüche geltend machen...!

      1. Demnach kann ich wohl meine Ansprüche geltend machen...!

        Kannste ja mal probieren, dann würde ich mich hier aber nicht mehr blicken lassen.

        1. Demnach kann ich wohl meine Ansprüche geltend machen...!
          Kannste ja mal probieren, dann würde ich mich hier aber nicht mehr blicken lassen.

          Warum nicht?

          1. Demnach kann ich wohl meine Ansprüche geltend machen...!
            Kannste ja mal probieren, dann würde ich mich hier aber nicht mehr blicken lassen.

            Warum nicht?

            Ansprüche schon, aber vielleicht nicht unbedingt mit diesem Herrn...

            1. Hi,

              Ansprüche schon, aber vielleicht nicht unbedingt mit diesem Herrn...

              mit welchem Herrn? Dem Frei-? Von dem stammt lediglich die juristische Information.

              Cheatah

              --
              X-Will-Answer-Email: No
            2. Demnach kann ich wohl meine Ansprüche geltend machen...!
              Kannste ja mal probieren, dann würde ich mich hier aber nicht mehr blicken lassen.

              Warum nicht?
              Ansprüche schon, aber vielleicht nicht unbedingt mit diesem Herrn...

              Daraus werd ich nicht schlau! Etwas deutlicher, bitte...

              1. Hallo,

                Daraus werd ich nicht schlau! Etwas deutlicher, bitte...

                der betreffende Rechtsanwalt ist nicht "bei jedem" gerne gesehen. ich schätze mal grob den Prozentsatz in diesem Forum auf ca 99%. Dies hat verschiedene Gründe und pendelt zwischen grundsätzlich verschiedener Rechstauffasung (was ja noch nicht unbedingt ein Grund ist) bis hin zu grundsätzlicher verschiedner Auffasung wofür ein Rechtsstaat da ist. -

                Näheres kann man sich gut ergoogeln....

                Chräcker

        2. Hi,

          Demnach kann ich wohl meine Ansprüche geltend machen...!
          Kannste ja mal probieren, dann würde ich mich hier aber nicht mehr blicken lassen.

          warum nicht?

          Cheatah

          --
          X-Will-Answer-Email: No
    2. Hi,

      Was haltet ihr von der ganzen Sache?

      siehe http://www.gravenreuth.de/titel/check/index.htm[1].

      Cheatah

      [1] Direktlink innerhalb von http://www.gravenreuth.de/. Freiherr von Gravenreuth möge mir dies verzeihen :-)

      Danke für den Link Cheatah:
      Ich zitiere mal aus oben angegebener Quelle:
      Wer hat die älteren Rechte (Name einer Firma oder eines Produkts; eine Marke, eine Domain) und benutzt diese auch für die o.g. Waren oder Dienstleistungen (selbst oder durch einen Lizenznehmer)? (Bei einer eingetragenen Marke muß diese in den ersten 5 Jahren nach ihrer Eintragung (noch) nicht benutzt werden!)
      Der Nachweis ist entscheidend.
      Es gibt übrigens neuerdings eine Entscheidung des OLG Mannheim (nicht sicher)
      Das eine Domain schon dadurch ausreichend Unterscheidungskraft besitzt dass ein Bindestrich dazwischen ist.
      In der Begründung hiess es, dass ein Mündiger Verbraucher diesen Unterschied sehr wohl erkennt.
      Ob dieses Urteil jedoch rechtskräftig geworden ist entzieht sich meiner Kenntnis.

      1. Hi,

        Es gibt übrigens neuerdings eine Entscheidung des OLG Mannheim (nicht sicher)

        kannst Du dazu etwas mehr sagen (eine URL, Stichworte, ...)? Würde mich brennend interessieren.

        Das eine Domain schon dadurch ausreichend Unterscheidungskraft besitzt dass ein Bindestrich dazwischen ist.

        <Menschenverstand mode="gesund"> Das ist Unsinn. </Menschenverstand>

        Leider enthält das DTD eines Gerichtes dieses Element nicht zwingend... :-/

        In der Begründung hiess es, dass ein Mündiger Verbraucher diesen Unterschied sehr wohl erkennt.

        Das Problem hierbei ist, dass Zwischennetzbenutzer nicht unbedingt mündige Verbraucher sind ;-)

        Cheatah

        --
        X-Will-Answer-Email: No
        1. Es gibt übrigens neuerdings eine Entscheidung des OLG Mannheim (nicht sicher)

          OhOhoH.
          Nicht neu und auch nicht Mannheim:
          LG Koblenz war es in der Frage alles-ueber-wein.de
          und allesueberwein.de

          kannst Du dazu etwas mehr sagen (eine URL, Stichworte, ...)? Würde mich brennend interessieren.

          Hier der Link zum Urteil:
          http://www.netlaw.de/urteile/lgko_01.htm

          <Menschenverstand mode="gesund"> Das ist Unsinn. </Menschenverstand>

          Deshalb sag ich auch ULVI schlechte Karten hat.
          Menschlich kann ich seinen Ärger durchaus verstehen, aber rechtlich wird er wohl Pech haben.
          Ich rechne mit einer Entscheidung gegen Ihn.
          Dass geht schon aus der aktuellen Rechtssprechung hervor.
          Das Logo ist nicht relevant.
          Wenn er den Brief von einem Anwalt bekommt ändert der einfach das Logo und gut ist.
          Und der Rest über den Ulvi sich beschwert, da hat er wohl Pech gehabt.

          Das Problem hierbei ist, dass Zwischennetzbenutzer nicht unbedingt mündige Verbraucher sind ;-)

          Unbedingte Zustimmung.

          TomIRL

          1. Achso:
            Eh ich wieder von einigen Leuten gesteinigt werde, weil ich vergessen habe eine korrekten Link einzufügen hier der hoffentlich korrekte Link:
            http://www.netlaw.de/urteile/lgko_01.htm

            TomIRL

          2. Hi,

            Hier der Link zum Urteil:
            http://www.netlaw.de/urteile/lgko_01.htm

            vielen Dank! Der Fall scheint mir jedoch ein anderer zu sein: Jemand hat eine Domain entfernen müssen und statt dessen eine ähnliche wieder erzeugt. Dadurch besteht keine Verwechslungsgefahr mit einer bestehenden Domain, die jemand anderem gehört. Es wird also nicht versucht, auf einer Welle mitzureiten; statt dessen wurde nur "geschickt" ein Verbot umschifft.

            <Menschenverstand mode="gesund"> Das ist Unsinn. </Menschenverstand>
            Deshalb sag ich auch ULVI schlechte Karten hat.

            Ich bin kein Anwalt und habe auch keine juristische Vorbildung, kann mir aber sehr gut vorstellen, dass obiges Urteil hiermit nichts zu tun hat (bzw. es vom Anwalt entsprechend verargumentiert werden kann). Die Chancenbeurteilung sollte ohnehin erst der Anwalt vornehmen :-)

            Menschlich kann ich seinen Ärger durchaus verstehen, aber rechtlich wird er wohl Pech haben.
            Ich rechne mit einer Entscheidung gegen Ihn.

            Ich nicht, kann das aber wie gesagt auf kein Wissen stützen.

            Dass geht schon aus der aktuellen Rechtssprechung hervor.

            Die aktuelle Rechtssprechung gerade im Internet-Bereich ist schlichtweg chaotisch. Gut, allmählich flacht die Entropiekurve etwas ab, es wird realistischer. Das genannte Urteil ist jedoch vom Jahre '99; seitdem gab es durchaus eine Vielzahl an Lerneffekten bei den deutschen Gerichten.

            Das Logo ist nicht relevant.

            Nein, es ist nur ein zusätzlicher Faktor, der die Verwechselbarkeit unterstützt. Ich würde die Logo-Ähnlichkeit für den Prozess nutzen.

            Und der Rest über den Ulvi sich beschwert, da hat er wohl Pech gehabt.

            Das wird die Rechtssprechung entscheiden müssen. Ich prophezeihe existierende Chancen. Zumindest würde ich es nicht schon im Vorfeld aufgeben :-)

            Cheatah

            --
            X-Will-Answer-Email: No
        2. Hallo Cheatch,

          Das eine Domain schon dadurch ausreichend Unterscheidungskraft besitzt dass ein Bindestrich dazwischen ist.

          <Menschenverstand mode="gesund"> Das ist Unsinn. </Menschenverstand>

          Dem muss ich widersprechen: das ist manchmal Unsinn, manchmal aber eben nicht.
          Siehe meine Domain: die US-Firma die mir meine Domain "wegdrohen" wollte, meinte auch u.a. es gäbe keinen Unterschied zwischen metatext (ihre Domain) und meta-text (meine Domain).
          Dass jemand der nach metatext sucht, als erstes meta-text in die Adressenzeile des Browsers eintippen wird, konnten sie jedoch auch nicht beweisen.
          Umgekehrt, wäre aber die Sachverhalt doch etwas anderes gewesen.

          Grüße
          Thomas

  3. Was haltet ihr von der ganzen Sache?

    Freie Marktwirtschaft.

  4. Hallo

    Ich bitte Dich diesen Text nicht als Angriff auf Dich zu werten.
    Ich will Dir damit nur mal eine ganz andere Sicht der Dinge vermitteln.

    Es geht um folgendes: Ich bin Webmaster und Chefredakteur der Seite N-Freakz.de! N-Freakz.de ist die abkürzung Nintendo-Freakz!

    Ach ja wer sagt das nur Du?

    Hintergrund des Geschehens:

    Die Seite gibt es schon seit dem 3. Mai 2002... damals ist sie aber unter www.nintendo-freakz.de ins Netz gegangen! Seit dem 28.

    Warum gibs die Seite nicht mehr unter der Adresse?

    Mai 2002 ist sie schließlich unter N-Freakz.de zu erreichen.
    Warum denn jetzt die Domain?

    Hauptteil:

    Als ich heute ins Netz ging und mir Gedanken darüber gemacht habe, auch die Domain nintendofreakz.de zu sichern (also ohne Bindestrich zwischen 'Nintendo' und 'Freakz') musste ich feststellen, dass die Seite am Donnerstag dem 13. Februar 2003 registriert wurde.

    Worüber machst Du dir Gedanken?
    Eine Domain kostet nicht die Welt, wenn Du irgend welche rechtlichen Ansprüche anmelden möchtest nehme doch alle relevanten Domainnamen.
    Aber Du verstehst Dich ja auf e-business oder?

    Ein Blick auf die Seite entsetzte mich: Dort ist zu entnehmen, dass am 3. Mai 2003 ein Spiele-Portal mit dem Namen NintendoFreakz ins Netz geht. Ich habe den Webmaster gemailt um mich zu erkundigen ob das Zufall ist und ob er den Namen seines Portals nicht umändern kann. Gleichzeitig mach ich mir Gedanken, ob ich nicht Gerichtlich gegen die Sache angehen soll, falls sich der Typ weigert eine änderung vorzunehmen.

    Würde ich auch nicht tun?
    Warum auch?
    Hast Du ne eingetragenen Marke ?
    Kannst Du nachweisen, dass Deine Domain besser und größere Markenrechtliche Relevanz hat als die Deines Gegners?

    Warum ich so empfindlich bei dieser Angelegenheit bin? Also...

    Empfindlich kannst Du sein... Das ist umsonst.

    1. Das Logo, das er benutzt, sieht aus wie das Logo mit dem ich meine Seite vor einem Jahr veröffentlicht habe! (und das kann ich Beweisen)

    Toll und ist Dein Logo geschützt?

    1. Der Name der Seite...

    Ja und was ist damit?

    1. Die Seite wird genau am 1 jährigen Jubiläum meiner Seite online gehen.

    Auch ein schönes Datum haben meine Großeltern geheiratet(in Memorium)

    1. Als Spiele-Portal habe ich während der letzten Zeit viel Kontakt mit Spiele-Herstellern und Vertreibern geknüpft, die die Seite mit Produkten und rezensionsexemplaren unterstützen. Ich geh mal davon aus das der Typ von NintendoFreakz.de auch das selbe vor hat... und das würde für viel Verwirrungen und sonstigen Missverständnissen führen...!

    Dann sorge Gott verdammt noch mal dafür, dass Dir keiner was kann:
    Marke anmelden
    Alle Relevanten Domainanmen sichern und
    aufpassen, dass Dir niemand in die Quere kommt.

    Was haltet ihr von der ganzen Sache?

    Ich kann meine Argumente alle Beweisen und hab auch reichlich Zeugen und Beweismaterial...

    nützt nichts die Frage ist öb der Name eine verkehrsrechtlich Bedeutung erlangt hat.
    Sonst nichts.
    da kannst Du alle Freunde der Welt als Zeugen bringen.

    Anwalt kostet ein bischen was...
    Also versuche errst mal selbst die Markenanmeldung durchzubringen.
    Damit du eine rechtliche Handhabe hast.
    Dann kannst mal versuchen Gerichtlich was zu erreichen.

    Die andere Alternative ist:
    Du akzeptierst, dass es eine ander Site gibt, die im gleichen Bereich arbeitet.
    Und bestichst durch Qualität.

    selfhtml.de gehört schliesslich auch jemanden anderen.
    Trotzdem dürfte die Seite kaum so viel Zuspruch haben wie diese hier.

    Viele Grüße TomIRL

    1. 1. N-Freakz.de hab ich unter anderem deswegen registriert, weil Nintendo-Freakz.de zu lang zum schreiben ist...

      2. Ich bin Webmaster der Seite, weil ich eben alles aufgebaut habe und als Chefredakteur bespreche und bestimme ich die Inhalte die die weiteren Redakteure zu der Seite beitragen...! Als Chefredakteur pflege ich auch die Kontakte zu den Firmen!

      3. Warum es die Seite nicht mehr unter Nintendo-Freakz.de gibt, hat finanzielle Aspekte... dennoch ist sie auf meinen Namen weiterhin registriert...

      4. Das mit dem Datum find ich eben nur merkwürdig warum es direkt 1 Jahr nach der veröffentlichung unseres Portales ist... schließlich ist das nicht der einzige Zufall der mich zum grübeln bringt...

      5. Langsam denke ich wirklich darüber die Marke anzumelden... aber das ist noch Zukunftsmusik! Und wie soll ich alle relevanten Domains auf mich ziehen, wenn die nächst relevante schon vergriffen ist...?

      6. Um die Kosten für den anwalt mach ich mir keine Sorgen...

      7. Ich kann das ganze auch nicht akzeptieren weil schließlich der Name der seite identisch ist. Wie würde Coca-Cola reagieren, wenn ich mit dem selben Namen Pepsi verkaufen würde?

        1. Warum es die Seite nicht mehr unter Nintendo-Freakz.de gibt, hat finanzielle Aspekte... dennoch ist sie auf meinen Namen weiterhin registriert..

        Ich denke Geld spielt keine Rolle?
        Zumindest willst Du viel Geld einem Anwalt zahlen.
        Und die Chancen zu gewinnen sind eher klein.

        1. Langsam denke ich wirklich darüber die Marke anzumelden... aber das ist noch Zukunftsmusik! Und wie soll ich alle relevanten Domains auf mich ziehen, wenn die nächst relevante schon vergriffen Warum versteh ich nicht?

        Ist viel billiger als ein Anwalt.
        Für 300  bist du dabei.

        1. Um die Kosten für den anwalt mach ich mir keine Sorgen...

        Na dann viel Spaß aber ein Anwalt wird Dir nichts anderes sagen als ich hier...
        Sicher!!!

        Streitwertberechnung...
        Denk mal nach was Deine Domain mit den Inhalten Wert ist.
        genau die Summe dürfte der Streitwert sein.

        1. Ich kann das ganze auch nicht akzeptieren weil schließlich der Name der seite identisch ist. Wie würde Coca-Cola reagieren, wenn ich mit dem selben Namen Pepsi verkaufen würde?

        coca cola ist eben eine eingetragen Marke genau wie Pepsi.
        Und dass ist der springende Punkt.
        Die Klagen oft genug gegen einander wegen Wettbewerbsverstößen.
        Aber dass kostet richtig Geld.

        1. Ich bin mir ziemlich sicher das ich mein Vorhaben durchsetzen kann...

          Denn ich hab mehr in der Hand als er... und das meiste spricht auch gegen ihn... für mich ist das der springende Punkt...

          1. Hi,

            und das meiste spricht auch gegen ihn... für mich ist das der springende Punkt...

            Frage: Ist das auch für die _Gerichte_ der springende Punkt? Recht haben und Recht bekommen sind seit eh und je verschiedene Dinge. Such Dir 'nen guten Anwalt.

            Cheatah

            --
            X-Will-Answer-Email: No
            1. Hi,

              und das meiste spricht auch gegen ihn... für mich ist das der springende Punkt...

              Frage: Ist das auch für die _Gerichte_ der springende Punkt? Recht haben und Recht bekommen sind seit eh und je verschiedene Dinge. Such Dir 'nen guten Anwalt.

              Cheatah

              Das werd ich so oder so... also einen guten Anwalt suchen... *g*

      1. Moin!

        1. Warum es die Seite nicht mehr unter Nintendo-Freakz.de gibt, hat finanzielle Aspekte... dennoch ist sie auf meinen Namen weiterhin registriert...

        nintendo-freaks.de und n-freaks.de sind auch noch frei - wer will? ;)

        Und nintendofreaks.de gibts auch schon. Da Domains ab grob geschätzt einem Euro pro Monat registriert und mit einer billigen statischen HTML-Seite versehen werden können, oder auch mit einer Weiterleitung, sehe ich das Problem nicht, einfach in einem Abwasch alle möglichen Domains zu registrieren, die sich so oder so ähnlich schreiben, wie deine. Das hätte dir Geld gespart, dass du jetzt in einen Rechtsstreit investieren mußt.

        nintendofreaks.de wurde übrigens am 22. Januar 2001 registriert - da ist also noch jemand mit mindestens genauso guten Rechten am Domainnamen gegenüber deinem Gegner - und auch dir! Schade nur, dass die Domain nicht wirklich genutzt wird. Aber das hat bei Namensrechten noch nie gestört.

        Was das Logo angeht: Ich kann da auf den beiden Seiten keinerlei Ähnlichkeiten erkennen. Die gegnerische Seite ist ja schnell erkundet, deine Seite weist aber nichts auf, was auch nur im entferntesten an ein derartiges Logo erinnert.

        - Sven Rautenberg

        --
        "Bei einer Geschichte gibt es immer vier Seiten: Deine Seite, ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist." (Rousseau)
  5. Hallo,

    1. Das Logo, das er benutzt, sieht aus wie das Logo mit dem ich meine Seite vor einem Jahr veröffentlicht habe! (und das kann ich Beweisen)

    Wenn du das fragliche Logo selbst entworfen hast, so besitzt du meines Wissens das Urheberrecht daran. Also sollte es kein anderer ohne deine Zustimmung verwenden dürfen. Und da du ja beweisen kannst, dass du das Logo schon mindestens ein Jahr länger einsetzt und auch dessen Autor bist, so solltest du zumindest die Verwendung untersagen können.

    Viele Grüße,

    Stefan