Hi,
Welchen Zusammenhang gibt es zwischen dem Wunsch eines Besuchers, Deiner Seite etwas gutes tun zu wollen, indem er sie weiterempfiehlt, und der Tatsache, ob ein gewisser String, der im HTT-Protokoll nicht Pflicht ist, im header des HTTP-Requests zufällig übermittelt wurde?
Die Mitstörerhaftung und die Tasache, dass jemand, der einen solchen String fälscht vorsätzlich handelt, also wenn er ermittelt werden könnte, auch dran wäre.
Ich bezeichne es nicht als Fälschung, wenn ich den Referrer NICHT übertrage, da es sich nicht um ein Pflicht-Teil handelt.
Fälschung wäre es, wenn ich dort eine URL angeben würde, die nicht mit der Seite übereinstimmt, von der ich auf die Formularseite gekommen bin.
Außerdem hat der Surfer nicht unbedingt Einfluß darauf, ob der Referrer, den er absendet, auch beim Server ankommt...
Aber ich seh jetzt den Zusammenhang zwischen Referrer und Webseitenempfehlung immer noch nicht.
Ich könnt's ja noch verstehen, wenn die IP-Adresse erforderlich wäre (die steht ja auch zur Verfügung), - da man anhand dieser u.U. den Störer (sprich: denjenigen, der das Formular mißbraucht) ermitteln kann - aber die Abprüfung des Referrers ist doch in diesem Zusammenhang sinnfrei.
cu,
Andreas
Der Optimist: Das Glas ist halbvoll. - Der Pessimist: Das Glas ist halbleer. - Der Ingenieur: Das Glas ist doppelt so groß wie nötig.