Hallo,
Wir reden hier über den Polizisten, der nicht wusste, ob das Opfer zum Zeitpunkt des Verhöres noch lebte. Um die Schwierigkeit der Situation zu verdeutlichen, sollten wir uns vorstellen, wie wir - als der Polizist - den Eltern des Opfers gegenüber gehandelt hätten, wenn die körperliche Gewalt nicht angedroht worde wäre und im Nachhinein klar geworden wäre, dass das Opfers zum Zeitpunkt des Verhöres noch gelebt hätte.
Wir sollten uns vor allem vorstellen, wie es uns ginge, wenn wir einer solchen Tat verdächtigt würden und uns mit Folter gedroht würde, wir aber unschuldig wären.
Wenn man die Zufügung von Schmerzen (da Du diese Bezeichnung zu bevorzugen scheinst), androht bzw durchführt, hat man die Rechte eines womöglich Unschuldigen ganz sicher verletzt.
Wenn man es nicht tut, konnte man ein Opfer vielleicht nicht mehr retten.
Das ist das Dilemma! Und ein Mensch, der in diesem Zeitpunkt nicht darüber nachdenkt, ob sein Handeln eventuell gegen UN-Konventionen verstoßen könnte, hat mein Verständnis.
Sicher, ich kann diese Handlungsweise auch nachvollziehen und denke nicht, dass man den Beamten schwer bestrafen sollte.
Aber diese Handlungsweise zur normalen, zulässigen polizeilichen Vorgehensweise zu machen, halte ich für sehr gefährlich.
Abzuwägen ist im vorliegenden Fall zwischen der _Androhung_
Wenn man nur die Androhung erlauben würde, kann man es sowieso gleich bleiben lassen. Ein Drohung, die garantiert nicht war gemacht wird, ist nichts Wert.
Außerdem ging es in diesem Fall nicht nur um die Androhung.
Die Anwendung war wohl durchaus schon geplant.
Grüße
Daniel