Swen Wacker: Foltern erlaubt ?

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Moin,

Wir sollten uns vor allem vorstellen, wie es uns ginge, wenn wir einer solchen Tat verdächtigt würden und uns mit Folter gedroht würde, wir aber unschuldig wären.

_Vor allem_ sollten wir uns nicht eine beliebige Rolle aussuchen (mögliche Rolle als unschuldig Verdächtigter) sondern alle Beteiligten durchspielen (Polizist, Verdächtiger, Opfer) und _dann_ werten.

Wenn man die Zufügung von Schmerzen (da Du diese Bezeichnung zu bevorzugen scheinst), androht bzw durchführt, hat man die Rechte eines womöglich Unschuldigen ganz sicher verletzt.

Nochmal: Das läuft auf eine Aufforderung zum Handlungstillstand bei den Ermittlungsbehörden hinaus, da es in der Natur der Sache liegt, dass es zum Zeitpunkt der Ermittlungen nicht feststehen kann (und darf) ob jemand womöglich unschuldig oder schuldig ist. Wichtig ist allein, das bei der Ermittlung mit der gehörigen Sorgfalt vorgegangen und genügend Hinweise vorlagen, die den Mann als Verdächtigen / mutmaßlichen Täter erscheinen lassen. Zu kritisieren wäre es zum Beispiel, wenn der Verdächtige allein wegen bestimmter Merkmale (Mann, vorbestraft, dicke Nase, Brillenträger ....) als Verdächtiger auerkoren worden wäre. Solange und soweit der Polizei keine eklatanten Ermittlungsfehler nachzuweisen sind,sollte wir davon ausgehen, dass ´die Ermittler sich sehr wohl Mühe gegeben haben, um  zu den (vorläufigen) Schluß zu kommen, dass der Verdächtigete der oder einer der Täter sein könnte bzw. (das genügt ja schon:) Angaben über den Aufenthaltsorts des Entführungsopfers machen konnte.

Aber diese Handlungsweise zur normalen, zulässigen polizeilichen Vorgehensweise zu machen, halte ich für sehr gefährlich.

Das behauptet ja auch niemand. Ich wäre sogar - und da mag man mit gutem Recht drüber streiten - dafür, solche Konstellationen nicht explizit zu regeln. Ich denke da z.B. an die Versuceh, den finalen Rettungsschuß gesetzlich zu regeln. Solche "Regelungen" laufen immer Gefahr, benutzt zu werden, weil die Merkmale erfüllt und nicht etwa, weil es wirklich nötig wäre.

Außerdem ging es in diesem Fall nicht nur um die Androhung.
Die Anwendung war wohl durchaus schon geplant.

Dei geplante Anwendung von Gewalt gehört zum Polizistenalltag - nicht unbedingt zu deren Freude. Ich erinnere mich noch sehr gut, wenn auch nicht gern, an den ersten Kontakt mit dem "staatlichen Gewaltmonopol", den ich bei einer Sitzblockade vor einem von Räumung bedrohten besetzten Haus erhielt. Keiner der Poizisten griff spontan zu oder hatte nur versehentlich einen Hund oder einen Schlagstock dabei.

Viele Grüße

Swen
 auch wenn ich diese Blocjaden

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Foltern erlaubt ?

Lude
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      Foltern erlaubt (Nachtrag) ?

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