Thomas J.S.: E-Commerce-Gesetz seit dem 1.1.2002

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Hallo Roland,

Gilt eigentlich in Oesterreich auch eine Impressumspflicht?

im Grunde nicht.

Absoluter Irrtum!
Und wie sie gilt! Seit dem 1.1.2002 git es das E-Commerce-Gesetz.

Entstehung:
http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI/I/his/008/I00817_.html
http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI/I/texte/008/I00817_.html

Wen es sonst interessiert:
http://www.google.at/search?hl=de&ie=ISO-8859-1&q=E-Commerce-Gesetz&btnG=Google-Suche&meta=cr%3DcountryAT

Bsp. für eine Impressumseite:
http://www.lottery.co.at/ecomerce.htm

<http://www.richtervereinigung.at/gesetze/medien/medieng01.htm#§ 24.>
 http://www.internet4jurists.at/intern28a.htm

Themenfremd. Sprich das ist eine andere Baustelle. Bzw:
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Haftung für Inhalte

Das Oberlandesgericht Wien hat in einer Entscheidung festgestellt, dass das Internet (besser gesagt das WWW) ein Medium im Sinn des Mediengesetzes ist: "Durch die Bekanntgabe des Namens eines vermeintlichen Straftäters im Internet/WWW kann § 47a MedG genauso verletzt werden kann wie durch eine Veröffentlichung in einer Zeitung."

Das Mediengesetz beschäftigt sich mit der Verantwortlichkeit für die Inhalte von Medien. Als für die inhaltliche Gestaltung der Information verantwortliche Person ist der Medieninhaber zu sehen. Als Medieninhaber (Verleger) ist zu sehen wer ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt.

Da das WWW ein periodisches Medium ist hat der Medieninhaber die Informationen der Offenlegung im Sinn von § 25 Mediengesetz anzubieten. Entgeltliche Veröffentlichungen sind zu kennzeichnen. (§ 26 MedienG) Die Abrufbarkeit des Angebots und die Tatsache der österreichischen Staatsbürgerschaft allein begründen bereits die Geltung des österreichischen Mediengesetzes. Auf den Standort des anbietenden Servers kommt es dabei nicht an.
27.06.2002
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http://portal.wko.at/

Grüße
Thomas