Hallo
alles was man einzeln bewerten und verwerten kann, stellt zumindest steuerlich ein Wirtschaftsgut dar.
Sollte man die Domain nicht länger als ein Jahr besitzen, müsste man bei einem Veräußerungspreis ohne passende Aufwendungen sogar die steuerliche Erfassung ins Auge fassen, sofern ein bestimmter Betrag überschritten wird. :-)
André