Thomas Schmieder: Quellcode erfassen und speichern

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Hallo,

Ich denke nicht, dass dies als Argument zählen kann. Ich kann auch Musik hören, wenn ich das Radio anmache, aber (eigentlich) ist es auch verboten, diese dann zu speichern und im Internet anzubieten, oder? ;-)

Das ist ja "Vervielfältigen". Du kannst aber Elemente aus der Musik entnehmen und ein neues Stück daraus mixen. Solange nicht erkennbar wird, dass Du ein bestehendes (in Teilen) nachgeahmt oder kopiert hast, ist das durchaus erlaubt. Die Teile müssen dann eine bestimmte Länge haben.

Börsenkurse fallen aber nicht unter das Urheberrecht, da sie weder künstlerische noch gesiteswissenschaftliche Höhe haben; na, bis auf einige "Künstler" unter den Juppie-AGs, aber Straftaten sind nicht schutzfähig, da sittenwidrig. Einige Börsenkurse allerdings auch aber das ist jetzt Haarspalterei.

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

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Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.