Ralf: Nochmal was zum Urheberrecht

Ich habe nochmal eine Frage zum Thema Urheberrecht:

und zwar arbeite ich in einer Werbeagentur als Auszubildender Mediengestalter für Digital und Printmedien.

Dabei gehört unter anderem zu meinen Aufgaben das Erstellen von Webseiten für Kunden (Grafik/Bildbearbeitung; Design; Webprogrammierung derselben)

Nun habe ich vor kurzem, weil mir arbeit fehlte im geschäft ein Gästebuch programmiert um auf diese weise einen Einstieg in die PHP-Programmierung zu erhalten, was ich vorher noch nie angewendet hatte.

Meine Chef erzählte ich jedenfalls davon dass ich derzeit ein Gästebuch programmiere er meinte das könnte man dann für einen Kunden verwenden oder für die Firmenwebsite (was bisher noch nicht der Fall ist)

Tage gingen um und es gab immernoch keine Aufträge für mich (scheiss Ausbildungen... ;) und ich programmierte stets an dem GB weiter baute immer mehr Einfälle für kleine Gimmicks ein. Mittlerweile ist das GB fertig weil ich schon alles eingebaut hab was mir einfiel habe sogar Smileys gezeichnet welche nun darin funktion finden.

Nun bin ich aber an einem Punkt angelangt an dem ich mir dachte: hmm niemand hat mir vorgeschrieben das Gästebuch zu programmieren (kein Arbeitsauftrag) und es gefällt mir selbst ziemlich gut sodass ich es gerne selbst für Private Homepages verwenden würde.

Darf ich das oder liegen alle Rechte bei meinem Chef, weil ich das in seinem Geschäft während meiner Arbeitszeit programmiert habe?

Wie sieht es mit Scripten und anderem aus was ich in seinem Auftrag programmiert/erstellt habe? verliere ich da alle nutzungsrechte dafür?

  1. Hi,

    Nun bin ich aber an einem Punkt angelangt an dem ich mir dachte: hmm niemand hat mir vorgeschrieben das Gästebuch zu programmieren (kein Arbeitsauftrag) und es gefällt mir selbst ziemlich gut sodass ich es gerne selbst für Private Homepages verwenden würde.

    üblicherweise steht in einem Arbeitsvertrag, dass (sinngemäß) "die während Deiner Arbeitszeit oder im Zusammenhang mit Deiner Arbeit" geleisteten Dinge Deinem Arbeitgeber gehören. Wenn nicht, wird ein Gericht vermutlich sagen, dass dem trotzdem so ist.

    Wie sieht es mit Scripten und anderem aus was ich in seinem Auftrag programmiert/erstellt habe? verliere ich da alle nutzungsrechte dafür?

    Das gehört auf jeden Fall dem Arbeitgeber - denn genau dazu hat er Dich eingestellt.

    Cheatah

    --
    X-Will-Answer-Email: No
    1. Mist ;)

      Danke @ Cheatah

      1. Hi,

        Mist ;)

        *g*

        Cheatah

        --
        X-Will-Answer-Email: No
      2. Hi Ralf,

        Mist ;)

        was würdest Du sagen, wenn Dein Arbeitgeber mit derselben Argumentation Deine Entlohnung hinterfragen würde?

        Viele Grüße
              Michael

        --
        T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
        V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
  2. Hi Ralf,

    Nun bin ich aber an einem Punkt angelangt an dem ich mir dachte: hmm niemand hat mir vorgeschrieben das Gästebuch zu programmieren (kein Arbeitsauftrag) und es gefällt mir selbst ziemlich gut sodass ich es gerne selbst für Private Homepages verwenden würde.

    wie wäre es Du redest einfach mal mit Deinem Chef, solange es für Deine Private Homepage ist hat er ja vielleicht nix dagegen. Mit dem erstellen von Homepages für andere solltest Du eh vorsichtig sein, sobald was gewerbliches dahintersteckt könnte das als Nebenjob im Konkurrenzbetrieb angesehen werden -> Kündigungsgrund.

    Darf ich das oder liegen alle Rechte bei meinem Chef, weil ich das in seinem Geschäft während meiner Arbeitszeit programmiert habe?

    Wie sieht es mit Scripten und anderem aus was ich in seinem Auftrag programmiert/erstellt habe? verliere ich da alle nutzungsrechte dafür?

    Aber klar doch :-) Eine Möglichkeit, die ich schonmal gewählt habe, für etwas dass ich privat angefangen und im Job verwendet und weiterentwickelt habe war, mit dem Chef zu vereinbaren die Software unter eine Open Source License zu stellen. Chefs sind da aber i.a. nur dann einverstanden, wenn es ein "Abfallprodukt" aus eigenem Bedarf ist, und nicht zum Hauptgeschäft gehört.

    Gruss

    Marko