Sven Rautenberg: Urheberrecht

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Moin!

Nun zu meiner Frage:
Habe ich hierdurch mein komplettes Urheberrecht abgetreten? Welche Möglichkeiten habe ich noch?

Das deutsche Urheberrecht unterscheidet sich vom amerikanischen Copyright in einem ganz entscheidenden Punkt: Das Copyright kann man verkaufen - dann ist man es für immer los, es sei denn, man kauft es zurück. Ein Beispiel dafür: Der Künstler "Prince". Nannte sich dann "The Artist formerly known as Prince", dann "Symbol", dann nur noch das Symbol (für das es auf meiner Tastatur kein Zeichen gibt). Der gute Mensch hatte das Copyright für seinen Künstlernamen seiner Plattefirma verkauft und sich dann später von ihr getrennt. Jedenfalls, wenn ich richtig informiert bin. :)

Das deutsche Urheberrecht sieht solch eine Verkaufsmöglichkeit nicht vor. Du bist Urheber - und das bleibst du. Allerdings kannst du Nutzungsrechte an deinen Werken verkaufen. Du kannst exklusive oder normale Nutzungsrechte einräumen, auch das Recht zur Distribution kann verkauft werden. Die Frage ist: Was sagt der Vertrag? Und wenn der Vertrag nichts sagt: Was sagt das Gesetz? Und wenn das nichts sagt: Was sagt das Gericht? Denn irgendeine Rechtsüberlassung ist allein aufgrund der Tatsache, dass du tätig geworden bist, und dass der Verein deine Tätigkeit angenommen hat, wirksam geworden.

Dazu dürfte aber in der Regel nicht gehören, dass der Verein deine Software weiterverkaufen darf. Es darf sie weiter nutzen. _Vielleicht_ darf er auch einen Programmierer ransetzen und sie erweitern bzw. verändern, obwohl ich das schon als Grenzfall ansehen würde, der eher nicht erlaubt ist.

In jedem Fall ist der Gang zu einem Rechtsanwalt, der mit dem Urheberrecht vertraut ist, ratsam. Insbesondere, wenn dein Werk einen gewissen wirtschaftlichen Wert darstellt und nicht nur eine Bagatelle ist.

- Sven Rautenberg

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"Bei einer Geschichte gibt es immer vier Seiten: Deine Seite, ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist." (Rousseau)