Thomas Schmieder: domains

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Hi,

zinseszins.info  Gebot

aber nur, wenn sie das einbringt, was sie verspricht.

Das bringt mich auf eine Idee: Im deutschen Recht gibt es ja an diversen Stellen den Begriff der "zugesicherten Eigenschaften". Wenn ich eine Domain "kaufe", welche Eigenschaften werden mir denn daran überhaupt zugesichert? Wenn es NULL Eigenschaften sind, die zugesichert sind, dann ist der Vertrag per sé sittenwidrig und damit nichtig. Außerdem kann ich nur etwas verkaufen, dessen Eigentümer ich bin. Wenn ich nur Besitzer der Zuordnung Domainbezeichnung<-->IP-Nummer bin, dann darf ich die gar nicht verkaufen, da ich ja dann Betrug oder Hehlerei oder sowas ähnliches begehe.

Stellt sich also die Frage, ob eine Domain ohne den Hintergrund des Namens-, Marken- oder Titelschutzrechtes überhaupt verkäuflich ist. Es hat ja jeder den gleichen Rechtsanspruch darauf, fernseher.xyz zu erwerben. Hilft also ein DISPUTE beim zuständigen NIC, die Welt wieder einmal zu verdrehen?

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

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Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.