Hallo Michael,
Worauf hätte aber Unisys dann damals seinen Anspruch gestützt, gifs in Webseiten lizenzpflichtig zu machen, wenn lediglich das Komprimieren (also sprich nur die Erstellung der gifs) patentiert ist? Beim Anzeigen der gifs in Webseiten ist doch nur de-komprimieren gefragt, oder?
Der Webseitenbetreiber hätte die GIFs aber erst erstellen müssen, oder? Es werden ja schließlich nicht die Betrachter, sondern der Ersteller der Webseite »belangt«, oder? Und höchstwarscheinlich hat der Ersteller die meisten Bilder selbst gemacht.
Christian
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Ich bitte darum, dass ein Themenbereich (BARRIEREFREIHEIT) eingerichtet wird.
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