"Alle Rechte vorbehalten"
Arne
- recht
Hallo,
immer wieder sehe ich diese Zeile bei Anzeigen, etc.
Ist diese Aussage nicht ein wenig Pauschal? Waere es
nicht auch das Recht von denen, dann die Preise mit dem
Faktor 1,5 zu multiplizieren?
Was mein Ihr dazu?
Gruss A.
Ist diese Aussage nicht ein wenig Pauschal? Waere es
nicht auch das Recht von denen, dann die Preise mit dem
Faktor 1,5 zu multiplizieren?
ich denke, dass die Rechte da aufhören, wo die Rechte der anderen anfangen. Also, wenn ich zu einem bestimmten Preis bestellt habe, ist es mein Recht, die Leistung zu diesem Preis zu bekommen.
Vielleicht könnte ich ja auch alle Rechte vorbehalten und nur die Hälfte bezahlen ?
Kalle aus Worms (zahlt gar nicht)
Hallo,
der Satz gibt nur einen Hinweis, dass es sich nicht um ein Angebot, sondern um eine pauschale Werbeaussage handelt. Gegenüber Privatleuten ist das aufgrund des UWG schon fast unerheblich. Allerdings macht es zwischen Kaufleuten schon einen erheblichen Unterschied. Insbesondere der Zwischenverkauf kommt da zum Tragen.
Eine Bestellung ist im übrigen noch kein Vertrag, sondern stellt das Angebot dar. Wenn der Verkäufer dieses durch "Auftragsbestätigung" annimmt, kommt der Vertrag zustande. Anders natürlich, wenn ich als Kunde ein Angebot anfordere. Dann kommt der Vertrag durch meine Annahme des Angebotes zustande.
Also nochmal: Eine "Flugzettelwerbung", deren Leser ja nicht namentlich bekannt sind (nur so ungefähr) kann kein Angebot darstellen, da "nur so ungefähr" keine vertragliche Einigung erzeugen kann. Die ist aber Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages.
ich denke, dass die Rechte da aufhören, wo die Rechte der anderen anfangen. Also, wenn ich zu einem bestimmten Preis bestellt habe, ist es mein Recht, die Leistung zu diesem Preis zu bekommen.
Es ist dann Dein Recht, die Lieferung abzulehnen, wenn sie zu einem anderen Preis ausgeführt wird. Es bestand ja keine vertragliche Einigkeit. Wenn Du die Ware allerdings annimmst, nachdem Du vorher die "Auftragsbestätigung" mit dem geänderten Preis zugesandt bekommen hast, kann man Dir aus dem konkludenten Handeln heraus Annahme der geänderten Bedingungen unterstellen. Der Verkäufer hat dann ja nicht Dein Kaufangebot angenommen, sondern Dir ein Gegenangebot unterbreitet.
Vielleicht könnte ich ja auch alle Rechte vorbehalten und nur die Hälfte bezahlen ?
Dann wärst Du vertragsbrüchig.
Dir steht allerdings frei, den Verkäufer um ein Angebot zu bitten und dann zu antworten, dass Du nur die Hälfte bezahlst (Gegenangebot). Wenn der dann liefert (Annahme durch Vollzug) ist der Vertrag zum halben Preis zustande gekommen.
Grüße
Tom