Siechfred: Bewertung

Beitrag lesen

Hi,

[...] nicht "Merz Horwath Rudolph GbR" [...] sondern "Vincent Merz, Uwe Horwath, Axel Rudolph GbR".
...also das finanzamt nennt uns auch so [...]
[...] Das Bürgerliche Gesetzbuch solltet ihr ja ohnehin im Regal stehen haben. Ein kurzer Blick sollte also genügen.

Leider gibt das BGB dazu nicht viel her (einzig § 12 BGB könnte man heranziehen). Obwohl die GbR keine Firma hat, kann sie im Rechtsverkehr durchaus einen Eigennamen (auch Fantasienamen) führen. Da jedoch der Grundsatz gilt, dass der Name einer GbR durch die Namen ihrer Gesellschafter geprägt ist, müssen immer die vollständigen Namen aller Gesellschafter (mindestens ein Vorname plus Nachname) angegeben werden, die Form spielt dabei afaik mittlerweile keine Rolle mehr. Denkbar wäre deshalb z.B. sowas

"Sabberfaselschwätz" GbR
Adam Sabber, Eva Fasel-Schwätz

Viele Grüße
Torsten

--
Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.