Michael N.: -vs- (SPAMBEKAEMPFUNG)

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Hallo Michael,

... und zwar auf welcher juristischen Grundlage?
Auf die selbe in den USA wie in Österreich: "Zusendung unverlangte Werbesendungen"
Tja, wenn man denn bei Spam immer genau wüßte, welchen Landes Gesetze anzuwenden sind ...

Dann wollen wir doch mal analysieren:

Der Speicherplatz in meinem Mail-Account ist doch entweder mein Eigentum oder von mir angemietet/gepachtet.
Spam okkupiert Platz innerhalb des von mir besessenen Speicherplatzes und beeinträchtigt/stiehlt somit willkürlich mein Eigentum.

Wenn ich nun in Artikel 17 der UNO-Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm nachschaue, dann hab ich auch schon fast die Lösung.

Demnach müßte jeder Spammer eigentlich vor den internationalen Gerichtshof ohne Rücksicht auf die Landesgesetze, ganz besonders aufgrund der Tatsache, daß hier die nationalen Gesetze versagen.

Bis denndann

Michael N.