Hallo Thomas,
ich bin kein Rechtsanwalt, aber mein Informationsstand ist folgender:
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Das Markenrecht, genau wie das Patentrecht, ist ein gewerbliches Schutzrecht, d.h. es schützt einen Gewerbetreibenden gegen einen anderen. Was jemand privat macht, kann nicht gegen das Markenrecht oder gegen ein Patent verstoßen.
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Eine Marke "verbraucht" sich (im juristischen Sinne). D.h. z.B. wenn ein Auto als "BMW" auf den Markt gebracht wird, dann darf es jeder andere (gewerblich) auch als BMW bezeichnen, ohne gegen das Markenrecht zu verstoßen. Das gilt z.B. auch, wenn er mit BMW-Ersatzteilen handelt. Er darf sogar z.B. "BMW-Ersatzteilehändler" o.ä. in seinem Namen führen, da kann BMW gar nichts gegen machen. Er darf halt nur keine Autos als BMW verkaufen, die gar keine sind, oder selbstgebaute Ersatzteile als "original BMW" bezeichnen, sondern nur "_für_ BMW".
Danach sehe ich für dich keine Probleme. Aber ein Patentanwalt kann dir das sicher genauer erklären, und vor allem, wo es vielleicht Ausnahmen gibt.
Gruß
Hans35