OpenSource Titel
Thomas Groetzner
- recht
0 Ole0 Heiner0 Hans35
Hallo Forum,
ich hab mal ne Frage zu Marken.
Wenn ich ein OpenSource-Projekt (nicht kommerziell) mache, darf ich diesem dann einen Namen geben der das Wort Outlook enthält?
Das Projekt ist ein Satz Java-Klassen und ein bischen C++-Code mit dem man von Java aus einfach Emails, Kontakte,... von MS Outlook lesen kann.
Ich stelle mir sowas vor wie:
JavaWrapOutlook
JWrapOutlook
JavaOutlookWrapper
JOutlookWrapper
oder irgendwas ähnliches. Ich will hier keine Namensvorschläge sammeln, es geht mir nur drum ob Outlook drin sein darf oder nicht!
Im Prinzip wäre es schon schön da man auf diese Art mit den Suchbegriffen "Outlook" und "Java" das Projekt auch gleich findet (und danach sucht man doch logischerweise wenn man von Java aus auf Outlook zugreifen will).
Ciao
Thomas Grötzner
hi Thomas
wenn man z.B. bei http://winload.de nach outlook sucht bekommt man auch programme mit outlook im namen, wie z.B. "OUTLOOK 2002 Tuner 1.8", "SMS over OUTLOOK 2.5", "OUTLOOK XP Tweaker 1.0" oder "Pocket OUTLOOK Dialer 1.0".
daraus könnte man schliessen das es durchaus möglich ist.
so long
ole
(8-)>
Hallo ole,
ist OLE nicht ein TM von M$ ;-) Nur Spass...
Die Produkte würden mir einleuchten wenn es da nicht vor Jahren den berühmten Explorer Fall gegeben hätte.
Grade läuft auch was von Ebay was ich noch bei marken-recht.de gefunden habe:
Dreambay
http://www.marken-recht.de/forum/messages/5585.html
Seeebay
http://www.marken-recht.de/forum/messages/5575.html
=> Fazit: Ich glaube ich lass das mit Outlook. Ich überleg mir doch lieber was anderes...
Ciao
Thomas Grötzner
Das soll jetzt keine Rechtsberatung werden, lediglich meine Einschätzung:
"Outlook" ist ein englisches Wort das man natürlich im Namen verwenden kann. Wenn jedoch eine Nähe zu MS Outlook suggeriert wird oder ein Verwechslungsgefahr besteht, dann wird es kritisch.
Wenn also ein Auto- oder Schamponhersteller sein neues Produkt Outlook nennt, ist es problemlos. Wenn Du Dein E-Mail-Programm "Outlook Impress" nennst, dann musst Du Dich nicht wundern, wenn jemand gegen Dich vorgeht.
Heiner
Hallo Heiner,
Das soll jetzt keine Rechtsberatung werden, lediglich meine Einschätzung:
Ich wollte auch keine Rechtsberatung!
Spielt es dabei eine Rolle ob ich das kommerziell mache nicht?
Ich würde das Wort Outlook für folgende Zwecke verwenden:
1. Teil des Namens bei sourceforge
2. Teil von Klassennamen in Java
3. Teil eines DLL-Namens und von Klassennamen in C++
Ciao
Thomas Grötzner
Spielt es dabei eine Rolle ob ich das kommerziell mache nicht?
Wie Du weißt ist Microsoft OpenSource ein Dorn im Auge.
Ich würde das Wort Outlook für folgende Zwecke verwenden:
1. Teil des Namens bei sourceforge
2. Teil von Klassennamen in Java
3. Teil eines DLL-Namens und von Klassennamen in C++
Schwierig schwierig! Im Zweifelsfall bleibt Dir wohl nur der Gang zur Rechtsberatung.
Heiner
Hallo Heiner,
Schwierig schwierig! Im Zweifelsfall bleibt Dir wohl nur der Gang zur Rechtsberatung.
... und das würde heissen ich investiere Geld in ein Projekt dass ich der Allgemeinheit schenken will ;-)
Ich habs vorhin schon auf den anderen Zweig geantwortet: Ich lass das mit Outlook lieber und denk mir irgendeinen anderen Namen aus.
Ciao
Thomas Grötzner
Hallo Heiner,
[...]
Wenn also ein Auto- oder Schamponhersteller sein neues Produkt Outlook nennt, ist es problemlos. Wenn Du Dein E-Mail-Programm "Outlook Impress" nennst, dann musst Du Dich nicht wundern, wenn jemand gegen Dich vorgeht.
Heiner
ich bin eigentlich ziemlich sicher das du damit Probleme bekommen würdest, open source hin oder her. Geh davon aus, dass MS auf solche Namensdeklarationen ähnlich reagieren wird, wie die T-Kappen Leute. Du kannst dich aber mal bei
http://www.abmahnwelle.de
umschauen, ob man dir dort weiterhelfen kann, bzw. ob du dort im Archiv fündig wirst.
hgzh
Gruß
Oliver
Hallo Thomas,
ich bin kein Rechtsanwalt, aber mein Informationsstand ist folgender:
Das Markenrecht, genau wie das Patentrecht, ist ein gewerbliches Schutzrecht, d.h. es schützt einen Gewerbetreibenden gegen einen anderen. Was jemand privat macht, kann nicht gegen das Markenrecht oder gegen ein Patent verstoßen.
Eine Marke "verbraucht" sich (im juristischen Sinne). D.h. z.B. wenn ein Auto als "BMW" auf den Markt gebracht wird, dann darf es jeder andere (gewerblich) auch als BMW bezeichnen, ohne gegen das Markenrecht zu verstoßen. Das gilt z.B. auch, wenn er mit BMW-Ersatzteilen handelt. Er darf sogar z.B. "BMW-Ersatzteilehändler" o.ä. in seinem Namen führen, da kann BMW gar nichts gegen machen. Er darf halt nur keine Autos als BMW verkaufen, die gar keine sind, oder selbstgebaute Ersatzteile als "original BMW" bezeichnen, sondern nur "_für_ BMW".
Danach sehe ich für dich keine Probleme. Aber ein Patentanwalt kann dir das sicher genauer erklären, und vor allem, wo es vielleicht Ausnahmen gibt.
Gruß
Hans35