Hallo Chris,
Du darfst nur die Angabe der Daten verlangen, die Du zwingend benötigst.
Das wären wohl Nickname (Unter irgend etwas muss man den Benutzer ja führen) und EMail-Adresse (für Bestätigungsmails um Missbrauch zu verhindern/erschweren).
Siehe auch http://www.vukv-ni.de/allgemein/gesetze/b3900212.htm#nr3a
Wenn Du mit den Daten irgendwie Geld verdienen willst (Zielgruppen spezifische Werbung o.ä.), kannst Du wohl auch andere Daten verlangen. Dann wird das rechtlich aber kompliziert.
Grüße
Daniel