Mike: Bilder veröffentlichen

Hallo

Darf man Bilder, die bei einer Abschlussfeier meines Kegelvereins gemacht wurden im Internet veröffentlichen (natürlich auf der Seite des Kegelclubs)?

Darf man ferner diese Bilder (samt denen, die eventuell nicht veröffentlich wurden, weil sie nicht geeignet erschienen) an Personen weitergeben, die Mitglied des jeweiligen Vereins/Clubs sind oder an Nicht-Mitglieder?

Wie sieht sowas denn rechtlich aus? Die Bilder habe schliesslich ich gemacht.

Gruss Mike

  1. Hallo

    Hallo ung guten Morgen!

    Darf man Bilder, die bei einer Abschlussfeier meines Kegelvereins gemacht wurden im Internet veröffentlichen (natürlich auf der Seite des Kegelclubs)?

    Was spricht dagegen? Du bist der Inhaber dieser Fotos und hast das Recht, mit ihnen zu tun, was du willst. Es hindert dich schließlich auch keiner dran, sie zu zerreissen. Aber um auf der wirklich sicheren Seite sein, solltest du bei diejenigen, die auf den Fotos genau erkennbar sind, fragen, ob sie mit einer Veröffentlichnug einverstanden sind. Um _noch_ sicherer gehen, lass dir das schriftlich geben. Ich halte das aber in Bezugnahme des Gegenstandes, worum es geht (eine Vereinshomepage) für einen zu großen Aufwand. Ein Verein sollte eine Gemeinschaft darstellen und ich denke nicht, dass im Extremfall der eine den anderen verklagen würde.

    Darf man ferner diese Bilder (samt denen, die eventuell nicht veröffentlich wurden, weil sie nicht geeignet erschienen) an Personen weitergeben, die Mitglied des jeweiligen Vereins/Clubs sind oder an Nicht-Mitglieder?

    Du stellst Fragen ;)
    Es sind deine Bilder! Oder fragst auch erst immer beim Rechtsanwalt, ob du die Fotos der Familienfeier weiterreichen darfst? Natürlich darfst du :D

    Gruss Mike

    CU
    Phil
    http://www.yubb.de

  2. moin mike

    Darf man Bilder, die bei einer Abschlussfeier meines Kegelvereins gemacht wurden im Internet veröffentlichen (natürlich auf der Seite des Kegelclubs)?

    Darf man ferner diese Bilder (samt denen, die eventuell nicht veröffentlich wurden, weil sie nicht geeignet erschienen) an Personen weitergeben, die Mitglied des jeweiligen Vereins/Clubs sind oder an Nicht-Mitglieder?

    http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

    Wie sieht sowas denn rechtlich aus? Die Bilder habe schliesslich ich gemacht.

    Das ist unerheblich, wer die Bilder gemacht hat. So wie ich das verstehe, musst du um Konflikte zu vermeiden, von jedem Abgebildeten, die schriftliche oder mündliche Erlaubnis einholen, dass du die Bilder veröffentlichen darfst. Ansonsten könnte dir einer der Abgebildeten juristisch aufs dach steigen und auf Unterlassung klagen.

    gruß Josef

  3. Moin!

    Wie sieht sowas denn rechtlich aus? Die Bilder habe schliesslich ich gemacht.

    Zusätzlich zu dem Urheberrecht an den Bildern an sich, was unstrittig dir zusteht, gibt es aber noch das "Recht am eigenen Bild" der abgebildeten Personen.

    http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html schildert das aber viel ausführlicher, als ich es hier könnte, deshalb: Siehe dort.

    - Sven Rautenberg

    --
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