Henryk Plötz: ist protscan strafbar?

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Moin,

Wenn jemand einen Dienst im Internet anbietet ist es selbstverständlich nicht strafbar diesen Dienst in Anspruch zu nehmen.

Ich konkretisiere mich: Das Inanspruchnehmen des Dienstes an sich ist nicht strafbar. Selbstverständlich ist es aber möglich dabei eine strafbare Handlung zu begehen, wenn man bestimmte Daten abruft. (Das gilt mindestens für Kinderpornos, Warez und vielleicht sogar für personenbezogene Daten, wobei ich zumindest bei letzterem auch einen guten Teil der Schuld beim Anbieter vermute.)

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Henryk Plötz
Grüße aus Berlin
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