Informiere dich bitte etwas genauer, bevor du mein Posting pauschal als Unfug abtust.
Du hast die Heise-Meldung völlig falsch wiedergegeben. Deiner Aussage nach hat das Regierungspräsidium Darmstadt T-Online angewiesen, die Daten bei sämtlichen Einwahlvorgängen zu speichern, es wurde dort aber lediglich festgestellt, daß dieses von T-Online selbst gewählte Verfahren in Ordnung ist, und auch das nur für einen Flatrate-Zugang.
Es mag nur ein betroffenes Wörtchen sein (darf statt muß), aber der Tenor der Aussage ändert sich dadurch gravierend.
Selbstverständlich speichert _jeder_ Provider Zeit, Dauer und/oder Volumen, Ursprung (Telefon-/DSL-Anschluss) und IP-Nummer eines Internetzugangs, auch noch nach Rechnungsstellung. Wie sollte er sonst die Rechnung erstellen und bei Streitigkeiten seine Rechnung auch beweisen können?
Du widersprichst dir. Oben genannte Pressemitteilung sagt ausdrücklich:
Entschuldige bitte, wieso widerspreche ich mir? Du kannst mir doch nicht _nach_ meiner Aussage zu einem Heise-Artikel irgendeine Pressemittelung vor den Latz knallen, die ich weder zitiert, geschweige denn verfasst habe, und auf Grund dessen sagen, ich widerspreche mir :(
Meine Aussage bezüglich der von jedem Provider gespeicherten Nutzungsdaten mag falsch gewesen sein, aber was hat das mit sich widersprechen zu tun?
Du solltest besser auf Deine Wortwahl achten. An meinem Ende der Leitung ist jetzt schon zum zweiten Mal Unfug aus Deiner Feder angekommen.
Gruß,
soenk.e