IP-Adresse!
Dirk
- sonstiges
0 Christoph Schnauß0 Sven Rautenberg0 Dirk0 Siechfred0 Sönke Tesch0 Siechfred0 Sönke Tesch
0 Thomas Grötzner
Hallo!
Ich habe da mal eine Frage an die Internetexperten:
Wie aufwendig ist es jemandem anhand des Host und der IP-Adresse ausfindig zu machen?
Danke für die Hilfe..
hi,
Wie aufwendig ist es jemandem anhand des Host und der IP-Adresse ausfindig zu machen?
Gar nicht. Siehe http://www.denic.de/servlet/Whois
Grüße aus Berlin
Christoph S.
Moin!
Wie aufwendig ist es jemandem anhand des Host und der IP-Adresse ausfindig zu machen?
Gar nicht. Siehe http://www.denic.de/servlet/Whois
Denic ist nur für die Vergabe von .de-Domains zuständig, kennt aber keine IP-Adressen in der Datenbank.
Dafür müßte man dann ARIN, RIPE, APNIC etc. befragen. Auf diese Weise kann man herausfinden, wer eine IP-Adresse (und den Adressbereich drumherum) registriert hat und wahrscheinlich auch benutzt.
Wenn man dann auf den "T-Online Dialin-Pool" (als Beispiel) stößt, endet die Verfolgung. Denn T-Online wird kaum ohne richterliche Verfügung Informationen darüber herausgeben, welcher Kunde wann eine IP hatte.
- Sven Rautenberg
Vielen Dank!
Dirk
Hallöle,
Wenn man dann auf den "T-Online Dialin-Pool" (als Beispiel) stößt, endet die Verfolgung. Denn T-Online wird kaum ohne richterliche Verfügung Informationen darüber herausgeben, welcher Kunde wann eine IP hatte.
Als Ergänzung: es gibt eine Entscheidung des RP Darmstadt, nach der T-Online die Einwahlvorgänge protokollieren und für 80 Tage vorhalten muss (http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.01.03-001/. Dies ist allerdings datenschutzrechtlich bedenklich (http://www.onlinekosten.de/news/artikel/11004/2). Es kommt also wieder mal darauf an, wo du wohnst bzw. wo dein Provider seinen Sitz hat. Natürlich geht, wie Sven schon schrieb, die Herausgabe dieser Informationen nur bei Vorlage eines richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses.
Viele Grüße
Torsten
Als Ergänzung: es gibt eine Entscheidung des RP Darmstadt, nach der T-Online die Einwahlvorgänge protokollieren und für 80 Tage vorhalten muss (http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.01.03-001/.
Es kommt also wieder mal darauf an, wo du wohnst bzw. wo dein Provider seinen Sitz hat.
Das ist ganz grober Unfug, bitte gib' die Heise-Meldung richtig wieder: Die Darmstädter Datenschützer haben entschieden, daß die gängige Praxis von T-Online, IP-Nummern bei Flatrate-Zugängen 80 Tage nach Rechnungsstellung zu speichern, rechtens ist.
Dort steht nirgends etwas von "Einwahlvorgängen", nicht, daß T-Online speichern "muß" und es wird auch nicht behauptet, daß das vom Sitz des Providers abhängt (Bundesgesetze gelten nicht nur in Darmstadt).
Selbstverständlich speichert _jeder_ Provider Zeit, Dauer und/oder Volumen, Ursprung (Telefon-/DSL-Anschluss) und IP-Nummer eines Internetzugangs, auch noch nach Rechnungsstellung. Wie sollte er sonst die Rechnung erstellen und bei Streitigkeiten seine Rechnung auch beweisen können?
Bei genanntem Fall ging es lediglich darum, daß diese Nutzungsdaten für einen _pauschal_ abgerechneten Zugang für die Rechnung eigentlich nicht direkt relevant sind.
Gruß,
soenk.e
Hallöle,
Das ist ganz grober Unfug, bitte gib' die Heise-Meldung richtig wieder: Die Darmstädter Datenschützer haben entschieden, daß die gängige Praxis von T-Online, IP-Nummern bei Flatrate-Zugängen 80 Tage nach Rechnungsstellung zu speichern, rechtens ist.
Die Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg haben entschieden, dass in ihrem Herrschaftsbereich die Speicherung von Nutzungsdaten durch Provider _nicht_ mit geltendem Datenschutzrecht vereinbar ist. Also kommt es doch darauf an, wo der Provider, der die Daten speichert, seinen Sitz hat. Lies bitte den vollständigen Artikel hier http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/ipspeich.htm
Dort steht nirgends etwas von "Einwahlvorgängen"
Aber es ist so gemeint. Entschuldige bitte meine laienhafte Art mich auszudrücken.
nicht, daß T-Online speichern "muß"
Soweit Zustimmung, nicht muss sondern darf.
(Bundesgesetze gelten nicht nur in Darmstadt)
Das Bundesdatenschutzgesetz regelt _nicht_ die datenschutzrechtlichen Gegebenheiten privater Anbieter, dies geschieht durch die Landes-Datenschutzgesetze. Die datenschutzrechtliche Aufsicht über die T-Online AG hat demzufolge das jeweilige Bundesland. Informiere dich bitte etwas genauer, bevor du mein Posting pauschal als Unfug abtust.
Selbstverständlich speichert _jeder_ Provider Zeit, Dauer und/oder Volumen, Ursprung (Telefon-/DSL-Anschluss) und IP-Nummer eines Internetzugangs, auch noch nach Rechnungsstellung. Wie sollte er sonst die Rechnung erstellen und bei Streitigkeiten seine Rechnung auch beweisen können?
Du widersprichst dir. Oben genannte Pressemitteilung sagt ausdrücklich:
"Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers ausnahmsweise und nur in dem Umfang
speichern, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telediensten zu ermöglichen und
abzurechnen."
Ergo ist eine Speicherung von Daten über die Abrechnung hinaus in Schleswig-Holstein unzulässig.
Viele Grüße
Torsten
Informiere dich bitte etwas genauer, bevor du mein Posting pauschal als Unfug abtust.
Du hast die Heise-Meldung völlig falsch wiedergegeben. Deiner Aussage nach hat das Regierungspräsidium Darmstadt T-Online angewiesen, die Daten bei sämtlichen Einwahlvorgängen zu speichern, es wurde dort aber lediglich festgestellt, daß dieses von T-Online selbst gewählte Verfahren in Ordnung ist, und auch das nur für einen Flatrate-Zugang.
Es mag nur ein betroffenes Wörtchen sein (darf statt muß), aber der Tenor der Aussage ändert sich dadurch gravierend.
Selbstverständlich speichert _jeder_ Provider Zeit, Dauer und/oder Volumen, Ursprung (Telefon-/DSL-Anschluss) und IP-Nummer eines Internetzugangs, auch noch nach Rechnungsstellung. Wie sollte er sonst die Rechnung erstellen und bei Streitigkeiten seine Rechnung auch beweisen können?
Du widersprichst dir. Oben genannte Pressemitteilung sagt ausdrücklich:
Entschuldige bitte, wieso widerspreche ich mir? Du kannst mir doch nicht _nach_ meiner Aussage zu einem Heise-Artikel irgendeine Pressemittelung vor den Latz knallen, die ich weder zitiert, geschweige denn verfasst habe, und auf Grund dessen sagen, ich widerspreche mir :(
Meine Aussage bezüglich der von jedem Provider gespeicherten Nutzungsdaten mag falsch gewesen sein, aber was hat das mit sich widersprechen zu tun?
Du solltest besser auf Deine Wortwahl achten. An meinem Ende der Leitung ist jetzt schon zum zweiten Mal Unfug aus Deiner Feder angekommen.
Gruß,
soenk.e
Mensch Sönke,
Du hast die Heise-Meldung völlig falsch wiedergegeben.
Du hast Recht. Wenn ich das nicht vehement genug zugegeben habe, hole ich dies hiermit mit allem Nachdruck nach.
Du widersprichst dir. Oben genannte Pressemitteilung sagt ausdrücklich:
Entschuldige bitte, wieso widerspreche ich mir?
Ich sah einen Widerspruch zwischen Speicherung _nach_ Rechnungsstellung zum Zwecke der Rechnungsstellung, möglicherweise hast du es aber anders gemeint, dann haben wir uns missverstanden.
Du kannst mir doch nicht _nach_ meiner Aussage zu einem Heise-Artikel irgendeine Pressemittelung vor den Latz knallen, die ich weder zitiert, geschweige denn verfasst habe, und auf Grund dessen sagen, ich widerspreche mir :(
Ich war in dem Moment genauso angesäuert wie du beim Verfassen deiner letzten Antwort, insofern bitte ich für eventuelle verbale Ausrutscher um Nachsicht. Den Link habe ich dir übrigens nicht vor den Latz geknallt, es war lediglich die offizielle Version des zweiten Links meines Ursprungspostings.
Du solltest besser auf Deine Wortwahl achten.
Das gilt genauso wie für mich auch für dich.
An meinem Ende der Leitung ist jetzt schon zum zweiten Mal Unfug aus Deiner Feder angekommen.
Wir haben beide in unseren Postings teilweise Unwahres geschrieben. Mich hat lediglich der Frontalangriff in der Form "ganz grober Unfug" in deiner ersten Antwort geärgert, den ich zum Zeitpunkt meiner Antwort in dieser Form nicht nachvollziehen konnte, weshalb mein Antwortposting nicht so sachlich ausgefallen sein mag, wie es sollte.
Du hast mich korrigiert, ich habe dich korrigiert, jetzt lass uns das virtuelle Kriegsbeil begraben :-)
Versöhnliche Grüße
Torsten
Du hast mich korrigiert, ich habe dich korrigiert, jetzt lass uns das virtuelle Kriegsbeil begraben :-)
Hugh :) Gehe jetzt auf Netzentzug und komme dann hoffentlich irgendwann mit einem brauchbaren mod_log_sql2 zurück.
Gruß,
soenk.e
Hallo Forum,
Wenn man dann auf den "T-Online Dialin-Pool" (als Beispiel) stößt, endet die Verfolgung. Denn T-Online wird kaum ohne richterliche Verfügung Informationen darüber herausgeben, welcher Kunde wann eine IP hatte.
Es geht ja gar nicht immer um die Herausgabe. Es kommt ja stark darauf an warum man die Info haben will. Wenn z.B. von dieser Addresse aus Spams oder Viren versendet werden kann man eine Email an abuse@<provider> schicken (genaue Adresse findet man in den schon erwähnten Datenbanken wie ripe,...).
Die meisten Provider werden dann schon was machen da sie sich sonst irgendwann auf einer Blacklist wiederfinden und viele Mailserver Mails von ihnen generellm ablehnen. Grade bei Deutschen ISPs scheint es wirklich so zu sein dass die sich drum kümmern wenn jemand mit einer IP von ihnen irgendwelche unerwünschten Dinge unternimmt (auch z.B. Portscans oder so). Freenet ist da ziemlich auf Zack. Mit denen hatte ich deshalb schon mal Kontakt und die waren wirklich sehr daran interessiert dem nachzugehen!
Ciao
Thomas Grötzner