Hallo Stefan,
bin gerade über http://www.heise.de/newsticker/data/tol-27.06.03-004/ gestolpert [...]
Im Jargon der Steuerrechtler heißen solche Urteile "Fön-Urteile" [1]. Es gab eine ähnliche Entscheidung des BGH in 2001, in welcher der Shell-Konzern gegen einen Herrn mit dem Nachnamen Shell gewonnen hatte, Herr Shell musste seine Domain shell.de an Shell abgeben, also das ganze Gegenteil zu dem von dir genannten Urteil, wo ja der Träger des bürgerlichen Namens Maxem gewonnen hatte. Allerdings gab es auch den Fall, dass die Stadt Suhl die Domain suhl.de registriert, die laufenden Gebühren jedoch nicht entrichtet hatte. Die zwischenzeitlich von einer Familie Suhl registrierte Domain http://www.suhl.de konnte sie trotz Klageverfahren behalten. Die Stadt Suhl ist dann hierhin ausgewichen http://www.suhl.com.
Alles in allem wäre es interessant, die Urteilsbegründung mal zu lesen, leider gibt es bisher nur die Pressemitteilung des BGH. Ich persönlich kann keine einheitliche Linie in der BGH-Rechtsprechung zu der entschiedenen Problematik erkennen. So wird es wohl wie so oft auf den Einzelfall ankommen.
Viele Grüße
Torsten
[1] Der Bundesfinanzhof hat seinen Sitz in München, wenn also dort mal wieder der warme Fön weht, kommt es vor, dass das Gericht Urteile fällt, die der eigenen Rechtsprechung widersprechen oder einfach nur nicht nachvollziehbar sind.
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