lebtom: Bestätigung

Hallo,

reicht es eigentlich wenn ich eine satz wie
z.B. Wir nehmen zur Kenntnis, dass ...
in einem Formular Schreibe oder muß der User in irgend einer Form die Möglichkeit besitzen z.B.( select oder input (ja, nein) ) zu bestätigen?

Gruß lebtom

  1. Hi,

    reicht es eigentlich wenn ich

    ein halbes Posting schreibe, aus dem der Zusammenhang der Frage nicht erkennbar ist?

    Nein.

    cu,
    Andreas

    --
    Der Optimist: Das Glas  ist halbvoll.  - Der Pessimist: Das Glas ist halbleer. - Der Ingenieur: Das Glas ist doppelt so groß wie nötig.
    http://mud-guard.de/? http://www.andreas-waechter.de/ http://www.helpers.de/
    1. Hi,

      ein halbes Posting schreibe, aus dem der Zusammenhang der Frage »»

      naja, für Dich mag das Posting nicht eindeutig sein, andere sind scheinbar anderer Meinung.

      Gruß lebtom

      P.S. Vor allem ein äußerst informatives Posting von Dir! ;)

      1. hi,

        naja, für Dich mag das Posting nicht eindeutig sein, andere sind scheinbar anderer Meinung.

        die anderen haben anscheinend zufällig richtig geraten.
        wenn du sinnvolle antworten bekommen hast, lag dies jedoch mit sicherheit nicht an der qualität deiner frage, sondern daran dass die stammuser hier im forum inzwischen so manches recht sinnleeres gestammel irgendwie zu deuten wissen.

        P.S. Vor allem ein äußerst informatives Posting von Dir! ;)

        er hat dich lediglich auf die mangelnde qualität deiner fragestellung hingewiesen. du solltest also nicht mit ironie reagieren, sondern es dir lieber zu herzen nehmen, und beim nächsten mal genauer definieren, was du eigentlich willst.

        du bekommst hier kostenlos hilfe von anderen leuten, also solltest du es denen nicht schwerer machen als nötig.

        gruss,
        wahsaga

        1. hi,
          du solltest also nicht mit ironie reagieren, sondern es dir lieber zu herzen nehmen, und beim nächsten mal genauer definieren, was du eigentlich willst.

          da wir gerade bei ironie und syntaktisch sind.
          s.o. antwort: MudGuard.

          1)auf jeden fall syntaktisch ;)
          2)überhaut keine ironie => und ganz wichtig!
            die frage nicht verstanden aber mit _Nein_ beantwortet! ;))

          aber auch ich werde mir beim nächsten post zu herzen nehmen, meine frage/n mal etwas genauer zu definieren.

          cay lebtom

      2. Hi,

        ein halbes Posting schreibe, aus dem der Zusammenhang der Frage »»
        naja, für Dich mag das Posting nicht eindeutig sein, andere sind scheinbar anderer Meinung.

        <orakel> läßt natürlich darauf schließen, daß Siechfried _eindeutig_ verstanden hat, worum es geht.

        P.S. Vor allem ein äußerst informatives Posting von Dir! ;)

        Du stellst zusammenhanglose Fragen (die schon rein syntaktisch ziemlicher Müll sind) und erwartest darauf informative Antworten?

        cu,
        Andreas

        --
        Der Optimist: Das Glas  ist halbvoll.  - Der Pessimist: Das Glas ist halbleer. - Der Ingenieur: Das Glas ist doppelt so groß wie nötig.
        http://mud-guard.de/? http://www.andreas-waechter.de/ http://www.helpers.de/
  2. hi,
    nö, dann könnte er es doch einfach sein lassen..

    mfg
    comunicout

  3. Mahlzeit!

    reicht es eigentlich wenn ich eine satz wie
    z.B. Wir nehmen zur Kenntnis, dass ...
    in einem Formular Schreibe oder muß der User in irgend einer Form die Möglichkeit besitzen z.B.( select oder input (ja, nein) ) zu bestätigen?

    Ich versuche es mal.

    <orakel>
    Du willst die Benutzer auf AGB oder etwas in der Form hinweisen.
    </orakel>

    Dann solltest du imho das Dingen mit einer Checkbox versehen und bei der Formularverarbeitung prüfen, ob die Checkbox geklickt ist oder nicht. Wenn nein, würde ich z.B. Bestellungen gar nicht annehmen.

    Zu deiner Info hier ein Auszug aus dem AGBG:
    § 2 Einbeziehung in den Vertrag
    (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsabschluß
    1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsabschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses auf sie hinweist und
    2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
    und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

    In der Hoffnung, geholfen zu haben
    mfg Torsten