Utz: MIDI

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Hi Carl,

treffen folgende Bedingungen zu, würdest Du _nicht_ gegen entsprechende Rechte verstoßen (aus meiner Sicht - bin kein Anwalt):

1. Der Interpret - also der, der das MIDI-File gemacht hat - stimmt der Verwendung durch Dich zu. Das kann durch allgemeine Lizenzangaben (GPL o.ä.) oder durch explizite, persönliche Erlaubnis geschehen.

2. Du meldest die Verwendung des Files der GEMA und zahlst entsprechende Gebühren - die GEMA sorgt dann dafür, dass Komponist und Verlag das ihnen zustehende Geld erhalten.

3. Der Interpret hatte überhaupt das Recht, das MIDI-File zu erstellen - hierbei handelt es sich ja um eine Bearbeitung der Original-Komposition. Bei Pop-(U-)Musik braucht er dafür normalerweise keine besondere Genehmigung, bei klassischer (E-)Musik dagegen schon, sofern der Komponist nicht länger als 70(?, kann auch 65 oder 75 sein) Jahre tot ist.

Das war's dann aber auch schon ;-)

Grüße,

Utz