Sönke Tesch: Zugang zur HP ab 18

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Für eine Zugriffsberechtigung gibt es mehrere ansätze.
Eine recht gute ist die, über den Personalausweis hinterlegte Nummer kann man das alter des Inhabers ermittelt.

Nein, wie bereits hier geschrieben, existieren seit Jahren Programme, mit denen sich diese Nummern erzeugen lassen. Aus diesem Grund wurde sogar gerichtlich festgestellt, daß das diese Prüfung keinen Wert hat (ein anderes Gericht hat allerdings vor kurzem das Gegenteil behauptet).
Wer Näheres wissen will, möge die Forumssuche oder jene von http://heise.de zu Rate ziehen.

Wer beim Alter sicher gehen will, kann sich des PostIdent-Dienstes der Deutschen Post bedienen. Kostet zwar Geld und ist für den Kunden etwas umständlich, aber auf gleiche Art und Weise lassen auch kritische Bereiche wie Online-Banken die Identität ihrer Kunden prüfen - kann also nicht vollends verkehrt sein.

Allerdings gibt es auch hier einen Haken: Automaten-Videotheken haben enorme Zulassungsschwierigkeiten, weil sie durch automatische Prüfung von Kundenkarte und Passwort _nicht_ garantieren können, daß nicht doch der 12-jährige Filius von seinem großen Bruder Karte und Passwort bekommen hat und sich nun Splatterfilme ausleiht. Anbieter dieser Systeme sind deshalb reihenweise Pleite gegangen.
Anders ausgedrückt: Für Videotheken ist die persönliche (Alters-) Prüfung des Ausleihers durch einen Angestellten unumgänglich. Noch ist es nicht passiert, aber es würde mich arg wundern, wenn ausgerechnet die extrem anonymen Netzdienste früher oder später nicht ebenfalls über diese strenge Auslegung des Jugendschutzgesetzes stolpern.

Gruß,
  soenk.e