wann kann Domain abgemahnt werden ?
tony
- recht
0 Sven Rautenberg0 tony
0 Thoralf Knuth
Hallo Leute,
folgendes Szenario:
Ich würde gern eine domain reservieren.
Nennen wir sie mal "Autowerkstatt.de"
Diese Domain ist zwar schon vergeben, aber "Auto-Werkstatt.de" ist noch frei.
Hat der Eigentümer von "Autowerkstatt.de" das Recht mir die Registrierung von "Auto-Werkstatt.de" zu verbieten ?
Laut Denic wurde "Autowerkstatt.de" zum letzten Mal vor 2 1/2 Jahren aktualisiert.
Wie ist die Rechtslage ??
Vielen Dank, Gruß, Tony
Moin!
Ich würde gern eine domain reservieren.
Nennen wir sie mal "Autowerkstatt.de"Diese Domain ist zwar schon vergeben, aber "Auto-Werkstatt.de" ist noch frei.
Hat der Eigentümer von "Autowerkstatt.de" das Recht mir die Registrierung von "Auto-Werkstatt.de" zu verbieten ?
Nein, nach meiner Auffassung nicht. Aber er könnte es natürlich versuchen - Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.
"Autowerkstatt" ist ein allgemeiner Begriff, auf den niemand Exklusivrechte beanspruchen kann. Ebenso geht der Internetnutzer davon aus, dass die Domain nicht das einzige Angebot zum Thema enthält, sondern noch weitere Angebote existieren. Auf diese Weise wurde z.B. bei "Mitwohnzentrale.de" entschieden (am besten mal recherchieren).
Allerdings finde ich deine Domain nicht wirklich originell. Erstens würde ich Autowerkstätten nicht unter "autowerkstatt.de" suchen, sondern in einem Branchenverzeichnis, um eine in meiner Nähe ausfindig zu machen. Zweitens halte ich es kaum für wahrscheinlich, dass ein wirklich nennenswerter Besucheranteil, wenn er "autowerkstatt.de" gefunden hat, auch noch nach Bindestrich-Kombinationen suchen wird, also "auto-werkstatt.de", "auto-werk-statt.de" etc. Und drittens ist der Name einfach stinklangweilig und ohne Wiedererkennungswert. _Markennamen_ sind gefragt, die unverwechselbar dich und dein Angebot identifizieren und wiedererkennbar machen.
Nur ein paar Beispiele: Eine Flugreise kriege ich nicht unter flugreise.de, sondern unter opodo.de, flydba.de, lufthansa.com etc. Ein Versandhaus gibts zwar unter versandhaus.de, ich würde aber viel lieber bei amazon.de, quelle.de, neckermann.de etc bestellen - da weiß ich, dass es funktioniert.
Laut Denic wurde "Autowerkstatt.de" zum letzten Mal vor 2 1/2 Jahren aktualisiert.
Das hat nichts zu sagen. Das dort angegebene Datum ist die Aktualisierung des Denic-Eintrages (die Domain wurde also vor 2,5 Jahren eingetragen, oder vor 2,5 Jahren wurde der Provider gewechselt), aber nicht die Aktualisierung der Website oder ähnliches.
- Sven Rautenberg
Hallo
Allerdings finde ich deine Domain nicht wirklich originell
"Auto-Werkstatt.de" war auch nur ein Beispiel. Wollte den Domain-Namen um den es tatsächlich geht nur nicht hier veröffentlichen :-)
Ich Wirklichkeit ist es eine neue Wortschöpfung, die allg. NICHT gebräuchlich ist.
Dann war wohl Autowerkstatt ein schlechtes Beispiel.
Wie wärs mit Kosaken-Zipfel.de :-) (->loriot.de)
Das triffts wohl besser, denn auch meine Domain besteht aus 2 allg. bekannten Hauptwörtern, nur die Zusammensetzung ist neu und ungewohnt.
Wie wäre in diesem Fall die Sachlage (mal abgesehen davon, dass evtl V.v.Bülow die Rechte an dem Namen haben könnte *g)
Tony
Hallo Tony,
abgemahnt werden kannst Du immer dann, wenn Dir der Abmahnende eine Rechtsverletzung vorwirft, vorzugsweise im Rahmen des Marken- und Wettbewerbsrechts. Das sagt nichts über eine wirkliche Rechtsverletzung aus. Dein Beispiel ist nur schwer zu beantworten, da zwar die sog. Gattungsbegriffe mittlerweile frei verwendet werden können und kein Freihaltebedürfnis bejaht wird, aber eindeutig eine Verwechslungsgefahr besteht, gibt es keine klare Antwort. Du gehst das Risiko ein, abgemahnt zu werden und Dich dagegen ggf. gerichtlich wehren zu müssen und eine Voraussage über das Ergebnis ist schlecht zu treffen. Konkre
Gruss, Thoralf