Leih DVD zerplatzt im DVD-Laufwerk...Totalschaden...was tun?
Ole
- sonstiges
0 Stonie0 Armin G.
0 Armin G.0 Johannes Zeller0 Benjamin Wilfing0 Ole
0 Sven Rautenberg0 Siechfred
Hi
Da ist mir doch echt etwas dämliches passiert. bisher hatte ich immer nur davon gelesen und hätte nie gedacht das mich sowas treffen könnte.
Hab mir aus der Videothek eine DVD geliegen und wollte nen gemütlichen mit nem Film verbringen.
DVD ins PC-Laufwerk ... Play gedrückt...und dann gab es einen lauten knall, mir flog die Abdeckung und einige teile der DVD entgegen.
Da hats die Silberschiebe total zerrissen.
Was mach ich denn jetzt? DVD-Laufwerk hin, DVD hin...wer kommt für den Schaden auf?
Muß ich der Videothek die DVD zahlen und mein Laufwerk selber tragen, oder muß die Videothek das laufwerk zahlen und sich ne neue dvd kaufen oder trägt jeder seine kosten?
ich häng grad ein wenig in den seilen.
hoffe der eine oder andere von euch kann mir da ein wenig helfen.
thx
ole
(8-)>
Hi Ole,
Was mach ich denn jetzt? DVD-Laufwerk hin, DVD hin...wer kommt für den Schaden auf?
Die Haftpflichtversicherung der Vidothek - von denen kam die DVD, die den Schaden verursacht hat. Schau mal in deinem Vertrag nach, da müsste es auch drinstehen.
File Griese,
Stonie
Tach auch,
Die Haftpflichtversicherung der Vidothek - von denen kam die DVD, die den Schaden verursacht hat. Schau mal in deinem Vertrag nach, da müsste es auch drinstehen.
Noe, die DVD kommt immer noch von dem Hersteller. DVD's werden nicht gewartet (wie z.B. ein Auto), wuerde mich sehr wundern wenn Du der Videothek da irgendeine Schuld nachweisen kannst. Und wie kann er beweisen dass er die DVD richtig eingelegt hat? Oder dass der Fehler nicht an seinem Laufwerk lag? Wuerde mich sehr wundern wenn das so einfach waere wie Du sagst.
Gruss,
Armin
Hallo Armin,
DVD's werden nicht gewartet ...
Das kannst Du groß schreiben. Wenn ich eine DVD ausleihe, werden erstmal
sanft Fettfingerabdrücke und Staub von der DVD geputzt. Inzwischen bin ich
der festen Überzeugung, daß alle DVD-Ausleiher (außer mir natürlich) der
Gattung Schwein angehören. ;-)
Tach auch,
Was mach ich denn jetzt? DVD-Laufwerk hin, DVD hin...wer kommt für den Schaden auf?
Was steht denn in den AGB der Videothek?
Muß ich der Videothek die DVD zahlen und mein Laufwerk selber tragen, oder muß die Videothek das laufwerk zahlen und sich ne neue dvd kaufen oder trägt jeder seine kosten?
Kannst Du der Videothek irgendeine Schuld nachweisen? Ich koennte mir eher vorstellen dass der DVD-Hersteller haftbar waere, _wenn_ Du Nachlaessigkeit bei der Produktion nachweisen kannst. Was wohl ein ziemlich grosses wenn sein duerfte.
Mein Gefuehl sagt mir dass das auf Deine Verhandlungskuenste mit der Videothek ankommt und Du im besten Fall mit dem letzten wegkommst.
Wahrscheinlich nicht was Du hoffst zu hoeren, aber das ist meine Meinung.
Gruss,
Armin
Hi Armin,
Kannst Du der Videothek irgendeine Schuld nachweisen? Ich koennte mir eher vorstellen dass der DVD-Hersteller haftbar waere, _wenn_ Du Nachlaessigkeit bei der Produktion nachweisen kannst. Was wohl ein ziemlich grosses wenn sein duerfte.
Hm - ich dachte, dass gewerbliche Verleiher sowieso eine Haftpflicht (für eben solche Fälle) haben müssen und die das dann auch tragen sollte. Die Videothek, bzw. deren Versicherung würde dann meiner Ansicht nach den Schaden, der an DVD und Laufwerk entstanden ist, untersuchen und dann entsprechend den Hersteller der DVD haftbar machen... Wäre doch prinzipiell logisch, oder?
File Griese,
Stonie
Tach auch,
Hm - ich dachte, dass gewerbliche Verleiher sowieso eine Haftpflicht (für eben solche Fälle) haben müssen und die das dann auch tragen sollte. Die Videothek, bzw. deren Versicherung würde dann meiner Ansicht nach den Schaden, der an DVD und Laufwerk entstanden ist, untersuchen und dann entsprechend den Hersteller der DVD haftbar machen... Wäre doch prinzipiell logisch, oder?
Jein, siehe auch [pref:t=40219&m=220292]. Bei Leihgegenstaenden die eine Wartung erfordern (Autos, Maschinen, Elektrogeraete etc) wuerde ich Dir zustimmen, aber wieso bei DVD's? Die Haftung ist ja meines Wissens dafuer dass jemand eine Pflicht nicht richtig ausfuehrt, aber ich kann nicht erkennen dass die Videothek etwas falsch gemacht hat.
Gruss,
Armin
Hiho,
Jein, siehe auch [pref:t=40219&m=220292]. Bei Leihgegenstaenden die eine Wartung erfordern (Autos, Maschinen, Elektrogeraete etc) wuerde ich Dir zustimmen, aber wieso bei DVD's? Die Haftung ist ja meines Wissens dafuer dass jemand eine Pflicht nicht richtig ausfuehrt, aber ich kann nicht erkennen dass die Videothek etwas falsch gemacht hat.
Deswegen denke ich auch, dass der Schaden wohl sehr genau überprüft würde - eben um den Hersteller haftbar machen zu können, so dass die Versicherung des Verleihers nur übergangsweise geradesteht. Aber mal ehrlich: Es kann doch nicht sein, dass ich etwas verleihe und dem Kunden dann sage: Tja, wenn das, was ich dir da leihe, dein Gerät kaputtmacht, musst du sehen, wo du bleibst.
Hast du schon mal überlegt, was passiert, wenn Ole das seinen Kumpels erzählt? <esmeralda>Ich sehe Kundenverluste...</esmeralda>.
File Griese,
Stonie
hi
Deswegen denke ich auch, dass der Schaden wohl sehr genau überprüft würde - eben um den Hersteller haftbar machen zu können, so dass die Versicherung des Verleihers nur übergangsweise geradesteht. Aber mal ehrlich: Es kann doch nicht sein, dass ich etwas verleihe und dem Kunden dann sage: Tja, wenn das, was ich dir da leihe, dein Gerät kaputtmacht, musst du sehen, wo du bleibst.
Allerdings wäre die Prozedur einer strukturellen Überprüfung der DVD-Reste und des Schadens an dem Laufwerk unverhältnissmäßig hoch in Realtion zu den Kosten den eine neue DVD und ein neues Laufwerk aufwerfen würden.
Ich hoffe ja mal nicht das DVDs genauso wie Videobänder behandelt werden und das zerplatzen der DVD einem Bandsalat gleichgestellt wird *seuftz*
so long
ole
(8-)>
Tach auch,
Deswegen denke ich auch, dass der Schaden wohl sehr genau überprüft würde - eben um den Hersteller haftbar machen zu können, so dass die Versicherung des Verleihers nur übergangsweise geradesteht. Aber mal ehrlich: Es kann doch nicht sein, dass ich etwas verleihe und dem Kunden dann sage: Tja, wenn das, was ich dir da leihe, dein Gerät kaputtmacht, musst du sehen, wo du bleibst.
Alles eine Frage der Sichtweise:
Man koennte das ganze auch als Lebensrisiko betrachten. Wieso ist immer jemand anders Schuld?
Oder: Hier wird der Videothek die Schuld gegeben, was waere wenn Ole sich die DVD von Dir geliehen haette? Wuerdest Du ihm noch mal was leihen?
Oder: Wo ist der Beweis dass der Fehler an der DVD lag? Kann Ole beweisen dass er die DVD richtig behandelt hat? Kann er beweisen dass er die DVD richtig eingelegt hat? Woher nimmst Du die Sicherheit dass der Hersteller gepfuscht hat?
Hast du schon mal überlegt, was passiert, wenn Ole das seinen Kumpels erzählt? <esmeralda>Ich sehe Kundenverluste...</esmeralda>.
Moeglich. Oder sie sehen es aehnlich wie ich und akzeptieren dass es gewisse Risiken gibt im Leben und nicht immer alles die Schuld von jemand anderem ist. Oder sie erkennen dass es an der DVD lag und nicht an der Videothek. Oder sie ueberlegen es sich mehrmals bevor sie Ole mal was leihen.
Gruss,
Armin
Hallöle,
Alles eine Frage der Sichtweise:
Man koennte das ganze auch als Lebensrisiko betrachten. Wieso ist immer jemand anders Schuld?
Hm - ich sage mir halt, dass in unserer überversicherten deutschen (bzw. europäischen) Umwelt ein Schadenersatz dann möglich sein sollte, wenn ich ganz unschuldig eine DVD in ein Laufwerk einlege, sprich: Laufwerk und DVD sachgemäß benutze und dann trotzdem ein Schaden entsteht. Frag' mich mal nach Paraguay, da wäre die Antwort dann deutlich anders ausgefallen...
Oder: Hier wird der Videothek die Schuld gegeben, was waere wenn Ole sich die DVD von Dir geliehen haette? Wuerdest Du ihm noch mal was leihen?
Was die Videothek angeht: Das betrachte ich in der Tat als Geschäftsrisiko - sprich: Ich mache einen sehr grossen Unterschied zwischen Verleih gegen Gebühr (sprich: Unternehmertum) und privatem Verleih. Insofern ist es auch nicht die Frage von Schuld und Unschuld sondern eher die Frage: Ist jemand, der gewerbsmässig einen Verleih betreibt, nicht eher dazu verpflichtet, ein Risiko zu tragen, als derjenige, der nur mal eben einem anderen etwas pumpt?
Wenn ich Ole meinen Füller leihe, der ihn in die Brusttasche seines besten Hemdes steckt und der Füller dann ausläuft, ist das natürlich nicht schön; wenn ich kann, helfe ich ihm dann schon bei den Kosten, die das verursacht, obwohl ich für die Macken meines Füllers nicht kann, wenn er sowas noch nie getan hat. Dazu verpflichtet bin ich nicht. Wenn ich aber einen Füllerverleih habe und Ole gegen Zahlung einer bestimmten Summe einen Füller pumpe, dann muss ich damit rechnen, dass Füller ab und zu auch mal auslaufen und einen ziemlich üblen Schaden verursachen können, habe mich entsprechend abzusichern und dieses Risiko zu tragen.
Auf privater Basis würde ich Ole sebstverständlich jederzeit wieder einen Füller leihen - die Wahrscheinlichkeit, dass sowas nochmal passiert, ist ja recht gering. Aber würde er sich von mir nochmal einen Füller leihen wollen?
Es mag ja sein, dass - vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen - ich mich hier auf dem Holzweg befinde; das zu akzeptieren fällt mir noch nicht mal sonderlich schwer. Mein Standpunkt, was Kundenfreundlichkeit anbelangt, sieht allerdings so aus: Wenn nun bedauerlicherweise die DVD, die er sich vom Verleiher pumpt, im Laufwerk hochgeht, alle anderen vorher aber nicht explodiert sind, dann ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die DVD nicht in Ordnung gewesen ist. Hier denke ich einfach: Im Zweifelsfall tun wir was für den Kunden, letztlich kassieren wir ja auch Gebühren.
File Griese,
Stonie
Hi
Was mach ich denn jetzt? DVD-Laufwerk hin, DVD hin...wer kommt für den Schaden auf?
Ich würd mal sagen der Hersteller der DVD. Bei DVD's kauft bzw. leiht man doch die DVD und nicht nur den Inhalt/Lizenz zum Gucken der DVD aus, oder?
Muß ich der Videothek die DVD zahlen und mein Laufwerk selber tragen, oder muß die Videothek das laufwerk zahlen und sich ne neue dvd kaufen oder trägt jeder seine kosten?
Ich hab da mal was gehört von einem, dem ist ne Windows-CD im Laufwerk zerplatz: Laufwerk hin, CD-Hin, Player-hin. Dann hat er Microsoft auf Erstattung der CD (nicht des Players) verklagt aber die Richter haben gesagt er hätte nur die Lizenz des Produktes gekauft*. Hätter er aber auf Schmerzensgeld verklagt, hätte er gewonnen. (Hat zwar jetzt nicht direkt etwas mit deinem Problem zu tun, aber vielleicht hilfts trotzdem.)
*IMHO moralisch verwerflich die Lizenz ohne Produkt zu verkaufen.
MfG
Johannes
Hallo Ole,
Was mach ich denn jetzt? DVD-Laufwerk hin, DVD hin...wer kommt für den Schaden auf?
Muß ich der Videothek die DVD zahlen und mein Laufwerk selber tragen, oder muß die Videothek das laufwerk zahlen und sich ne neue dvd kaufen oder trägt jeder seine kosten?
zum bereits Gesagten von Stonie und Armin habe ich etwas hinzuzufügen. Bei unserer Videothek wird das so gehandhabt, dass man die Möglichkeit bekommt, eine Art "Versicherung" abzuschließen (natürlich gegen ein Entgelt), welche dann Kratzer oder solche Schäden wie diese deckt. Wenn man diese Versicherung nicht abschließt, dann muss man für den eventuell entstandenen Schaden selbst aufkommen. Wenn deine Videothek auch so etwas anbietet, dürfte die Sache relativ klar sein, dann wirst du wohl schlechte Karten haben.
Eine andere Möglichkeit - da kommt es wohl auf deine Verhandlungskünste bzw. auch rhetorisches Geschick an: die Videothek könnte in diesem sehr ungewöhnlichen Fall kulant sein und du musst die DVD nicht bezahlen. Dass du jedoch den Schaden am Laufwerks ersetzt bekommst, halte ich für eher unwahrscheinlich.
Vielleicht hast du ja auch einen Juristen in der Familie, den du dazu mal fragen könntest und der die Rechtslage etwas besser kennt. Soll ja durchaus vorkommen :-)
Grüße aus Darmstadt,
Benjamin
hi
zum bereits Gesagten von Stonie und Armin habe ich etwas hinzuzufügen. Bei unserer Videothek wird das so gehandhabt, dass man die Möglichkeit bekommt, eine Art "Versicherung" abzuschließen (natürlich gegen ein Entgelt), welche dann Kratzer oder solche Schäden wie diese deckt. Wenn man diese Versicherung nicht abschließt, dann muss man für den eventuell entstandenen Schaden selbst aufkommen. Wenn deine Videothek auch so etwas anbietet, dürfte die Sache relativ klar sein, dann wirst du wohl schlechte Karten haben.
Die Videothek bietet soetwas an das sich "Bandschutz" nennt, sich afaik allerdings nur auf VHS-Kasetten bezieht (von wegen Bandsalat etc.) von einer ähnlichen "Versicherung" in Bezug auf digitale Medien (DVDs, PC & Konsilenspiele) ist mir allerdings nichts bekannt bzw. bin ich nicht drauf hingewiesen worden.
thx
ole
(8-)>
Moin!
Was mach ich denn jetzt? DVD-Laufwerk hin, DVD hin...wer kommt für den Schaden auf?
Muß ich der Videothek die DVD zahlen und mein Laufwerk selber tragen, oder muß die Videothek das laufwerk zahlen und sich ne neue dvd kaufen oder trägt jeder seine kosten?
Was mir spontan (und mit Bezug zu den anderen Postings) dazu eunfällt:
1. Es gibt ein Produkthaftungsgesetz. http://dejure.org/gesetze/ProdHaftG. Demnach ist der _Hersteller_ einer Sache für den von der Sache verursachten Schaden ersatzpflichtig, allerdings (siehe §1, Absatz 2) nur unter bestimmten Umständen. Insbesondere die Punkte 2 oder 5 sprechen dagegen, dass der DVD-Hersteller aufgrund des ProdHaftG schadenersatzpflichtig ist. Der Hersteller wird sich damit herausreden können, dass ein Vorbenutzer der DVD einen Schaden hinzugefügt hat, oder dass er den Schaden eben nicht erkennen konnte - Materialfehler sind zum Glück ja auch recht selten.
2. Demnach ist es in der Tat ein Problem zwischen der Videothek und dir. Im Gegensatz zum allgemeinen Sprachgebrauch hast du die DVD _nicht_ geliehen. Eine Leihe ist gemäß BGB eine _unentgeltliche_ Überlassung einer Sache. Da das Beispiel des auslaufenden Füllers gebracht wurde: Bei Fehlern an verliehenen Sachen haftet der Verleiher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (http://dejure.org/gesetze/BGB/599.html) - wenn ein bislang immer bestens funktionierender Füller (oder eine DVD) plötzlich ausläuft (explodiert), dann ist das für alle Seiten überraschend, und jedenfalls nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
3. Wenn du für eine Leihe Geld bezahlst, dann mietest du in Wirklichkeit. Also kommen die Regeln des BGB zum Mietvertrag zur Anwendung, und davon überlagert kommen die AGB der Videothek zur Anwendung. Aber auch dort ist der Vermieter lediglich verpflichtet, "die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten." (http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html) Da die DVD beim Ausleihen in Ordnung war, jetzt aber kaputt ist, käme jetzt Teil 2 dieses Satzes zur Anwendung. Da ich aber 100% sicher bin, dass die Videothek solche Fälle in ihren AGB geregelt hat (was sie darf, weil alle Vorschriften des BGB, bis auf wenige Ausnahmen, nur Default-Regeln für Verträge sind, die fast beliebig abgeändert werden dürfen, sofern beide Seiten einverstanden sind und andere Gesetze nicht verletzt werden), ist eine weitere Diskussion an dieser Stelle unmöglich ohne Kenntnis der AGB.
Meine Vermutung: Die Videothek wird geregelt haben, dass beschädigte Gegenstände vom Kunden zu ersetzen sind. Mit Pech ist das unabhängig von der Schadensursache festgelegt. Weiterhin wird sie jegliche Haftung an Drittgeräten, die durch die Nutzung der gemieteten Sache entstehen, ablehnen.
Mit anderen Worten: Wenn's doof kommt, zahlst du dein Laufwerk _und_ die DVD.
Ob die Übernahme der Kosten für die DVD durch den Kunden rechtens ist, wenn diese trotz sachgemäßem Gebrauchs sich selbst zerlegt, wäre nötigenfalls gerichtlich klären zu lassen. Also ist es nicht doof, wenn du mit der Videothek redest, am besten noch etwas rumjammerst wegen deinem Laufwerk, und am besten zumindest auf den DVD-Kosten nicht sitzenbleibst. Über die Miete für die nicht ansehbare DVD könnte man auch noch reden.
- Sven Rautenberg
Hidiho,
also soweit ich weiß, sind AGB's seit der Zivilrechtsreform nur dann für den Kunden bindend, wenn er sie explizit angenommen hat. Dabei reicht es nicht, wenn auf dem Verleihschein steht, dass du die AGB's anerkannt hast, sie müssen entweder auf dem Schein draufstehen oder an gut einsehbarer Stelle aushängen oder in der Art.
Gruß
Siechfred
PS: Irgendein Landgericht hat kürzlich geurteilt, dass AGB's, die man nur mit der Lupe lesen kann, in der Regel nicht wirksam angenommen werden können.