huhu Große ;-)
Ich weiss nicht, ob diese Verordnug wirklich existiert
Doch, das tut sie. Ich habe einen Schwager, der in den Dresdner Museen (Grünes Gewölbe, Zwinger usw.) die Magazine verwaltet und mich jedesmal, wenn ich in Dresden bin, nötigt, ihm in die "Schatzkammern" zu folgen und mir alles das ausführlich anzuschauen, was grade nicht öffentlich ausgestellt wird. Mit dem hab ich über dieses sehr kuriose "Gesetz" bereits lebhaft diskutiert - und dabei ziemlich viel Holunderwein getrunken.
Also: es handelt sich mindestens um eine "sächsische Erfindung". Wie weit sie wirklich verbindlich ist, kann ich jetzt aufgrund des seinerzeit genossenen Holunderweins doch nicht mehr ganz exakt aussagen.
File Griese
aus Berlin
Christoph S.