emu: Ich teile ja manchmal aus...

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Hallo!

Dass strafrechtlich relevante oder stark beleidigende Postings gelöscht werden müssen, ist klar, ...
Darum nur die Anmerkung, dass 'stark beleidigende Postings' m.E. nicht geloescht werden sollten. Denn was ist stark beleidigend und nicht strafrechtlich relevant?

Der Satz war wie in </archiv/2003/4/42986/#m235463> eine Art Disclaimer, um mich vor eventuellen Gegenargumenten mit einer anschließenden Diskussion zu schützen.

Wenn jemand schreibt »Alles, was du bisher in diesem Scheißforum geschrieben hast, ist arrogant, pubertär und imkompetent. Solche Leute brauchen wir hier nicht.«, dann ist das auch beleidigend, ich würde es aber nicht löschen, obwohl es höchstwahrscheinlich unqualifiziert ist und man es anders hätte besser formulieren können, aber gut, das ist dann eben Meinungsfreiheit. Wenn aber jemand ohne Ansatzpunkt (in diesem Fall die angezweifelte Qualität der Beiträge) schimpft, womöglich noch mit vulgärer Sprache oder sexistischen, rassistischen (etc.) Anspielungen, dann sollten solche Beiträge meiner Meinung nach entfernt werden, auch wenn sie formaljuristisch möglicherweise nicht von Belang sind.

emu