Sven Rautenberg: Schwarzangeln

Beitrag lesen

Moin!

Wenn ich in Niedersachsen schwarz angele und dabei erwischt werde, was für Strafen könnten mir dann drohen (in einem kleinen Fall)?

Fischwilderei ist eine Straftat und wird gemäß Paragraph 293 Strafgesetzbuch mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

Im übrigen lautet deine Frage so, als ob man dich bereits erwischt hätte. Sorry, aber dafür habe ich absolut kein Verständnis.

Vielleicht glaubst du, du würdest ja niemandem wirklich schaden - die paar Fische. Stimmt aber nicht. Fischen darf nur derjenige, der dazu berechtigt ist. In der Regel sind das nur die Mitglieder des Angelvereins. Die zahlen Jahresbeitrag - teilweise nicht zu knapp. Außerdem fallen die jährlichen Gebühren für den Fischereischein an.

Außerdem pflegen die Angelvereine den Fischbestand des Gewässers mit enormem finanziellen Aufwand.

Und dann kommst du daher und meinst, all diese finanziellen Aufwendungen sind ja ganz schön, aber kommen für dich nicht in Frage. Super, echt!

- Sven Rautenberg

--
ss:) zu:) ls:[ fo:} de:] va:) ch:] sh:) n4:# rl:| br:< js:| ie:( fl:( mo:|